Kollege Bsirske, die Integrationskurse sind in der Verantwortung des Bundesinnenministeriums und des BAMF. Die Mittelausstattung, nach der Sie gefragt haben, liegt beim BMI, die deutschbezogenen Sprachkenntnisse sind im Haushalt des BMAS, und das BAMF wickelt beides ab.
Ich kann nur Folgendes sagen: Wir werden Arbeitsmarkterleichterungen auch im Aufenthaltsrecht für Menschen mit Bleibeperspektive schaffen. Das gilt – das muss man fairerweise sagen – nicht für Identitätsverweigerer oder bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen. Aber für die anderen ist das im gesetzgeberischen Verfahren. Die Kombination von Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Bleibeperspektive und besserer sprachlicher Betreuung ist die Erfolgsgrundlage für gute Arbeitsmarktintegration.