Sehr geehrter Herr Abgeordneter, anders als Sie es insinuieren wollen, beruht unser Gesetz genau auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen. Es geht auch darum, dass es einfach verschiedene Geschlechter gibt;
dazu gibt es verschiedene Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. Auch dank des Bundesverfassungsgerichtes ist inzwischen klar: Es gibt eben mehr als zwei Geschlechter. Deswegen ist es inzwischen auch so, dass man im Personenstand nicht nur „weiblich“ oder „männlich“ eintragen lassen kann, sondern eben auch „divers“.
Und ja, diese Bundesregierung macht Schluss mit einem Gesetz, dem Transsexuellengesetz, das dem Anspruch des Grundgesetzes, nämlich der Achtung der Menschenwürde, nicht entspricht. Wir als Kabinett haben das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Es liegt dem Bundestag vor und wird auch demnächst hier im Bundestag entsprechend beraten werden. Und genau da gehört es auch hin und – –