Wir haben unser Gesetz vorgelegt. Das ist eine sehr, sehr gute Abwägung, finde ich, angesichts der Gesamtsituation der verschiedenen Bedingungen.
Ich möchte noch einmal klarstellen, was dieses Gesetz regelt und was nicht.
Dieses Gesetz regelt nichts zum biologischen Geschlecht.
Es ist auch keine Anpassung an irgendetwas notwendig. All diese medizinischen Fragen sind nicht Teil des Gesetzes. Es geht allein darum, dass man sich persönlich erklärt zum rechtlichen Geschlecht, genau so hat es sich ausgehend von der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung entwickelt. Dazu sagt dieses Gesetz etwas. Man muss sich festlegen, wenn man das Geschlecht wechseln möchte. Und es gibt auch entsprechende Fristen, die man dann auch entsprechend einzuhalten hat. Das regelt dieses Gesetz. Zum biologischen Geschlecht sagt dieses Gesetz nichts aus.
Dann ist der Nächste aus der SPD-Fraktion dran, der Kollege Rützel.