Nein, danke.
Diese Entscheidung wollen Sie per Gesetz in die Hand des Vorstands legen. Da gehört sie aber nicht hin. Das ist ein Anschlag auf die demokratische Verfasstheit der Parteien, und deshalb lehnen wir das ab.
„Wo bleibt das Positive?“, fragte schon Erich Kästner, um zu antworten: „Ja, weiß der Teufel, wo das bleibt.“ Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf kann allerdings auch ich Ihnen mitteilen, wo das Positive bleibt; denn er hat auch einen Teil, der zu befürworten ist. Der betrifft das Thema Parteispenden. In diesem Bereich ist das Parteiengesetz in seiner bisherigen Form wirklich – man weiß nicht recht, ob aus Unfähigkeit des Gesetzgebers oder aus Vorsatz – ein richtig schlechtes Gesetz. Ich habe als Landesvorstand miterlebt, wie das läuft: Irgendwer macht irgendeine Aktion – Plakate oder eine Veranstaltung –, ohne dass der Parteivorstand das bestellt oder genehmigt hätte, und hinterher heißt es dann: Tut nix; das war trotzdem eine Parteispende und kostet euch den dreifachen Betrag als Strafe. – Auch so kann man eine Oppositionspartei finanziell schädigen.
Es beschädigt auch das Vertrauen der Bürger in die Institutionen. Wer etwa die demokratische Opposition unterstützen will und Geld spendet und hinterher sieht, wie dieses Geld hintenrum wieder abgesaugt wird mit solchen obskuren Begründungen, der muss sich doch fragen, ob noch alles mit rechten Dingen zugeht in diesem Staat. Insofern: Wenn der Gesetzentwurf das endlich ändert, ist er unbedingt zu begrüßen. Jetzt müssen wir nur noch im Ausschuss die guten Teile des Gesetzes –