Guten Abend, Herr Präsident! Guten Abend, meine Damen und Herren! Guten Abend, liebe demokratische AfD-Fraktion!
Das Bundesverfassungsgericht soll schneller, digitaler und effizienter werden. Da sagen wir: Eine Bombenidee! – Das Bundesverfassungsgericht hat es tatsächlich nötig, schneller und effizienter zu werden. So liegen einfachste Verfahren der AfD dort teilweise schon seit Jahren herum; und das lag nicht an Übermittlungsproblemen, Herr Buschmann.
Zwei Verfahren zu verweigerten Hammelsprüngen aus 2019, Verweigerung eines Sitzes im sogenannten ESM-Notfallausschuss, Klage gegen die Absetzung des Rechtsausschussvorsitzenden,
Klage gegen Ordnungsmaßnahmen des Präsidenten hinter mir: Es tut sich nichts. Es liegt herum. Gleiches gilt für mehrere Klagen wegen der Nichtbeantwortung von Anfragen, Verfahren zur EU-Eigenmittelfinanzierung, die rechts- und geschäftsordnungswidrige jahrelange Versagung von Ausschussvorsitzenden: Es tut sich nichts. Es liegt herum.
Das ist Rechtsverweigerung und politisches Verzögern in einem Umfang, der selbst dann, wenn man Gutes unterstellt, nicht nachvollziehbar und auch zum Schaden des Gerichtes ist. Denn nach zehn Jahren interessiert es keinen Menschen mehr, dass eine Frage nicht beantwortet wurde oder dass die Absetzung eines Rechtsausschussvorsitzenden rechtswidrig war, meine Damen und Herren.
Aber daran würde auch der elektronische Rechtsverkehr, der hier eingeführt werden soll, nichts ändern; denn das Bundesverfassungsgericht, habe ich teilweise den Eindruck, will oder darf gar nicht mehr so entscheiden oder überhaupt entscheiden. Schließlich lädt man regelmäßig zum Essen ein – zuletzt gestern die Bundesregierung – oder lässt sich einladen und macht eine Sause im Kanzleramt so wie im Juni 2021, als wohl das gemeinsame Vorgehen in der Coronapolitik zwischen Bundesregierung und Verfassungsgericht abgesprochen wurde.
Das muss man sich aktuell vorstellen: Nur wenige Tage vor einer Entscheidung, die auf eine Klage der CDU/CSU-Fraktion zurückzuführen ist – da geht es um das trickreiche Verschieben von 60 Milliarden Euro im Haushalt –, nur wenige Tage vor einer weiteren Entscheidung zum Wahlrecht und in einer Zeit, in der der Beratungsbedarf des Bundeskanzlers wegen seiner Beihilfehandlung zur Steuerhinterziehung sehr groß sein dürfte, trifft sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hinter verschlossenen Türen mit der Bundesregierung und mauschelt herum. Gewaltenteilung geht aus unserer Sicht ganz anders, meine Damen und Herren.
Richter gehen nicht mit Verfahrensbeteiligten essen und lassen sich von denen schon gar nicht einladen. Dieses im besten Falle unsensible Verhalten begründet die Besorgnis der Befangenheit in jedem einzelnen Fall.
Und wenn das Bundesverfassungsgericht doch mal den Mut hat, zulasten der Altparteien zu entscheiden, so wie bei der Parteienfinanzierung, als sie sich rechtswidrig 100 Millionen Euro erschlichen haben: Was passiert dann? Dann ignorieren die Altparteien das Urteil, machen einfach ein neues Gesetz, so wie heute Nachmittag, und verspotten somit unser höchstes Gericht. Die 100-Millionen-Euro-Beute bleibt bei ihnen. Da sage ich: Pfui Deibel!
Und was ich Ihnen noch sage, ist: Die rasche Entpolitisierung des Bundesverfassungsgerichts und überhaupt der gesamten Justiz ist angezeigt
und nicht das Schwadronieren über Digitalisierung.
Wir werden das Ganze im Ausschuss gerne anhören.