Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir erst letzte Woche über das Polizeibeauftragtengesetz debattiert haben, möchte die Bundesregierung diese Woche erneut den Beamtinnen und Beamten ihr Misstrauen aussprechen.
Wertschätzung für die Integrität der Frauen und Männer, die unseren Staat am Laufen halten – Fehlanzeige.
Die Bundesregierung möchte mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein neues Disziplinarverfahren einführen. Im Kern geht es darum, dass Sanktionen nicht mehr wie bislang im ersten Schritt von unabhängigen Gerichten, sondern von entsprechenden Behörden verhängt werden.
Natürlich brauchen wir eine Verfahrensbeschleunigung, lieber Herr Kollege Schäfer; denn eine durchschnittliche Verfahrensdauer von vier Jahren ist viel zu lang. Es sind für mich aber vor allem folgende zwei Aspekte, die die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung aus unserer Sicht unmöglich machen.
Erstens. Alle Untersuchungen und Lageberichte der letzten Jahre zeigen übereinstimmend, dass sich der überwiegende Teil – Sie haben es auch angesprochen – unserer Staatsdienerinnen und Staatsdiener, bis auf sehr wenige Ausnahmen,
zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.
Zweitens. Es ist überhaupt nicht absehbar, dass die Disziplinarverfahren durch den vorliegenden Entwurf wirklich beschleunigt werden. Von vier auf zwei Jahre ist wirklich ambitioniert.
Wieso diskutieren wir stattdessen nicht darüber, wie wir in der bestehenden rechtssicheren Systematik dieses Disziplinarrechtes eine Beschleunigung der Disziplinarverfahren herbeiführen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann ja durchaus über die richtigen Mittel und Maßnahmen diskutieren. Aber Sie sollten in diesem Fall nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Für uns als CDU/CSU-Fraktion ist es klar, dass Extremisten jeglicher Art, die sich zur freiheitlichen Grundordnung nicht bekennen, im Staatsdienst nichts verloren haben. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, an der Stelle empfehlen wir der Regierung und den Fraktionskolleginnen und -kollegen einen Blick in unseren Antrag „Generalverdacht gegen den öffentlichen Dienst verhindern – Prävention gegen Extremismus stärken, Disziplinarverfahren im bestehenden System beschleunigen“.
Allein der Titel unseres Antrags hat mehr Substanz als Ihr gesamter Gesetzentwurf.
Wir fordern eine Professionalisierung und Beschleunigung der Verfahren durch die systematische Reduktion von Verfahrensfehlern, eine bessere personelle Ausstattung der Disziplinarkammern bei den Verwaltungsgerichten, den Fokus auf die Extremismusprävention zu lenken, etwa durch die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs mit Handlungsempfehlungen, sowie die Sensibilisierung für Anhaltspunkte verfassungsfeindlicher Gesinnung bereits in den Auswahlverfahren für die Einstellung in den öffentlichen Dienst.