Nein. – Das ermöglicht den Mitgliedern des Präsidiums zudem, vielleicht auch mal gegen die Fraktion, von der sie vorgeschlagen wurden, zu handeln, und auch das ist richtig und gewollt.
Allerdings gibt es in § 2 unserer Geschäftsordnung auch noch den Absatz 1 Satz 2. Der besagt: Mindestens eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident einer Fraktion muss im Präsidium vertreten sein.
Auch hier: So weit, so gut. Eine umfassende Vertretung soll damit sichergestellt sein.
Allerdings haben wir ein zweigleisiges Verfahren: Zunächst einmal muss derjenige nämlich von einer – Achtung! – Fraktion vorgeschlagen worden sein. Diese Voraussetzung erfüllten die Kandidaten, jedenfalls bis vor wenigen Tagen. Und so hat es auch das Bundesverfassungsgericht relativ eindeutig gesehen: § 2 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung ist darauf beschränkt, dass eine Fraktion einen Kandidaten vorschlagen kann.
Über die Besetzung wird in freier Wahl entschieden. Damit führt dieser Paragraf unserer Geschäftsordnung weder zu einem Anspruch auf einen Sitz im Präsidium – das trifft Sie.
– Das sehen wir wiederum anders. – Noch heißt es, dass dieser Sitz automatisch verloren geht, wenn die Fraktion sich auflöst.
Ihnen ist das egal; wir aber kommen ehrlicherweise zu einer anderen Einschätzung. Wir glauben, dass wir uns – und nichts anderes steht in unserem Antrag –
in unserem Ausschuss für Geschäftsordnung zwingend einmal darüber unterhalten sollten, wie wir mit einer solchen Situation umgehen – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Ich kann ehrlicherweise nicht sehen, wo darin das Problem liegen soll.
Frau Pau repräsentiert keine Fraktion mehr. Sie kann damit auch keine Vermittlungsrolle für ihre nicht mehr vorhandene Fraktion im Präsidium wahrnehmen. Und damit haben wir im Präsidium eine deutlich verzerrte Situation.
Das kann man akzeptieren, man muss es aber nicht akzeptieren. Wir akzeptieren es so nicht und haben deswegen angeregt, eine entsprechende Debatte im Geschäftsordnungsausschuss zu führen. Ich sehe nichts Verwerfliches darin und kann uns nur dazu auffordern, das auch in aller Sachlichkeit zu tun.
Vielen Dank.
– Nein, er zieht zurück. – Okay, dann kommen wir zum nächsten Redebeitrag, und zwar von Dr. Dietmar Bartsch, der fraktionslos ist.