Es geht wahrscheinlich in eine ähnliche Richtung, was Frau Beck fragen wollte. Aber vielen Dank, sehr geehrter Herr Meister, dass Sie meine Frage zulassen. – Sie haben gerade das Wachstumschancengesetz angesprochen. Wir werden es nachher im Rahmen der zweiten und dritten Lesung des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes noch einmal zum Thema haben; denn dann geht es auch um Änderungsanträge betreffend das Wachstumschancengesetz. Sie insinuieren gerade, dass die unionsgeführten Bundesländer gemeinsam mit den A-Ländern, also mit den von SPD und Grünen geführten Bundesländern, das Wachstumschancengesetz aufhalten mussten,
weil die Finanzlast zu groß sei.
Zwei Dinge seien sei hier angemerkt. Erstens. Wenn ich mich recht entsinne, Herr Meister – vielleicht können Sie das bestätigen –, gab es von Ihrer Fraktion zum Wachstumschancengesetz einen Antrag, der vorsah, die Bestandteile, die die Länder und Kommunen am stärksten belasten – ich nenne Verlustvortrag und Verlustrücktrag –, auszuweiten.
Sie wollten also eine stärkere Belastung von Kommunen und Ländern, als unser Gesetz das vorgesehen hat.
Zweitens. Herr Meister, vielleicht sind Sie aus Ihrer Arbeitsgruppe, die jetzt im Vermittlungsausschuss ist, informiert worden.
Ich war dabei. Wir haben als A-Seite gemeinsam mit den Ländern einen Vorschlag gemacht – übrigens hat NRW gesagt, die Verlustverrechnung sei komplett zu streichen –, der genau die Dinge, die Länder und Kommunen wollen, vorsieht. Wer aufgestanden ist, den Saal verlassen hat und nicht dafür gesorgt hat, ist die B-Seite, ist Herr Spahn.