Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin einer ehemaligen Fraktion! Meine Damen und Herren! Im vergangenen Jahr betrug der Sollwert des gesamten Bundeshaushalts insgesamt knapp 500 Milliarden Euro. Der mit Abstand größte Anteil an Ausgaben entfiel auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, nämlich circa ein Drittel des Bundeshaushalts; das macht ungefähr 161 Milliarden Euro. Davon wiederum wurden über 42 Milliarden Euro an Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder an gleichartigen Leistungen ausgereicht. Das sind überwiegend Leistungen für die Grundsicherung oder die Arbeitsförderung.
Von den 5,5 Millionen Menschen, die in diesem Jahr Bürgergeld in Deutschland bezogen haben, waren 53 Prozent Deutsche und 47 Prozent Ausländer. Das heißt, es waren circa 2,6 Millionen Ausländer unter den Leistungsempfängern. Hierunter fallen etwa 700 000 Ukrainer, circa eine halbe Million Syrer, circa 200 000 Türken, 182 000 Afghanen und circa 115 000 Iraker, um nur die größten Gruppierungen zu nennen.
Wo so viel Geld im Spiel ist, da ist die Kriminalität leider auch nicht fern. So hat die Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt, dass die Jobcenter im Hinblick auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, also auf Bürgergeld, im vergangenen Jahr rund 119 000 Fälle von Leistungsmissbrauch oder des Verdachts auf Leistungsmissbrauch dokumentiert haben. Der Zoll leitete im Jahr 2022 circa 85 700 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Leistungsbetrugs beim Bürger- oder Arbeitslosengeld ein. In Bremen lag der Anteil von Ausländern, die Sozialleistungsbetrug begingen, in der Vergangenheit bei bis zu 85 Prozent. Es ist daher jede Maßnahme zu unterstützen, die Sozialleistungsbetrug entgegenwirkt. Deutschland ist nicht das Sozialamt der Welt, und Deutschland darf nicht länger das Wunschziel von ausländischen Sozialbetrügern werden.
Es ist daher richtig, dass Ausländer- und Leistungsbehörden künftig besser vernetzt werden sollen. Eine Abbildung der Leistungsbehörde, der Leistungsart, des Bezugszeitraums von Sozialleistungen im Ausländerzentralregister, kurz AZR, ist ein guter Baustein, um deutsche Behörden in der Fläche zu vernetzen und bestimmte Personalabfragen abrufbar zu machen. Auch einheitlichen IT-Sicherheitsstandards bei der Identitätsüberprüfung von Ausländern stellen wir uns nicht entgegen. Langfristig muss es jedoch eine selbstverständliche Staatsräson werden, dass sich der großzügige Sozialstaat und offene Grenzen in Bezug auf illegale Migration gegenseitig ausschließen. Andernfalls wird es dabei bleiben: Wer Geld braucht, kommt nach Deutschland; wer Geld hat, wird Deutschland verlassen.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Damit haben wir das jetzt auch geklärt und fahren in der Debatte fort. Das Wort hat der Kollege Stephan Thomae für die FDP-Fraktion.