Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man muss noch einmal all diejenigen unter Ihnen, die sich nicht mehrere Stunden mit dem Versicherungsrecht für langsam fahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler beschäftigt haben, abholen:
Wo stehen wir gerade, wo wollen wir hin, und warum machen wir das?
Die Ausgangslage aktuell ist: Fahrzeuge in Deutschland sind versicherungspflichtig. Davon haben wir 2007 langsam fahrende Arbeitsfahrzeuge und Stapler in Deutschland ausgenommen. Wir haben uns dafür entschieden, Unfälle von diesen Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen über den Entschädigungsfonds abzuwickeln, also alle Kfz-Haftpflichtversicherten zahlen quasi eine Umlage ein; so wird das abgegolten.
Jetzt ändert sich aber die europäische Gesetzgebung. Denn die EU-Richtlinie gibt vor, dass in Zukunft jedes Fahrzeug versicherungspflichtig ist, egal auf welchem Gelände es gefahren wird: § 1a Absatz 3 Nummer 2 des anzupassenden Pflichtversicherungsgesetzes.
Jetzt enthält die Richtlinie zwei Optionen, wie man damit umgehen kann. Sie besagt: Entweder die Mitgliedstaaten nehmen gewisse Fahrzeuge, die auf rein privatem Grund gefahren werden, aus und nehmen sie auch von der Entschädigungspflicht aus. Oder – das ist alternativ – man kann die Fahrzeuge von der Versicherungspflicht ausnehmen, dann müssen aber alle Unfallkosten vom Entschädigungsfonds gezahlt werden. Sie wollen hier beides unzulässig kombinieren.
Wir entscheiden uns für den Weg, zu sagen: Alle, die privat ihren Sitzrasenmäher zu Hause fahren, der auch zu Hause bleibt und zu Hause im Garten gefahren wird, brauchen keine Versicherung. Dann zahlt aber auch nicht der Entschädigungsfonds.
Alle anderen, die aktuell ja auf der Straße schon fahren können – Stapler unter 20 km/h sind ja von den Zulassungsvoraussetzungen befreit –, müssen in Zukunft diese Versicherung haben. Denn man kann nicht auch da sagen: „Das zahlt einfach der Entschädigungsfonds“, weil die Alternativen langfristig in der Richtlinie angelegt sind. Wir sagen hier: Wer also einen Gabelstapler oder eine langsam fahrende Arbeitsmaschine hat und damit auf öffentlichen Straßen fährt, der hat sich selbst zu versichern. Denn die Alternative wäre doch, dass wir alle für den Unfall bezahlen.
Das kann doch nicht das Ergebnis sein.
Ihre Vorstellung von Gerechtigkeit kann doch nicht sein, dass ich bezahle, wenn jemand auf der Straße mit einem Gabelstapler einen Unfall verursacht. Das ist das Ergebnis, was Sie hier haben wollen.
Deswegen haben wir uns für diesen Weg entschieden.
Es ist richtig, dass wir das machen. Denn es geht in dieser Richtlinie um die europäische Harmonisierung der Entschädigung von Verkehrsopfern. Es geht in dieser Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie darum,
dass die Entschädigung schneller geht – denn es ist schneller, über die Versicherung als über den Entschädigungsfonds zu gehen –, dass sie einheitlich harmonisiert ist, und wir stärken damit den Opferschutz. Und deswegen ist das eine gute Umsetzung, für die wir uns entschieden haben.