Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Dieren, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen.
– Frau Strack-Zimmermann, mir ist klar, dass Sie von dem Thema keine Ahnung haben, wenn ich die Bemerkung schon höre.
Aber das Gleiche, Herr Dieren, muss ich auch Ihnen sagen: Sie zeichnen gerade ein Bild, das nicht korrekt ist. Sie haben jetzt ständig über die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gesprochen. Ich darf Sie darauf hinweisen: Das hat mit dem Nachweisgesetz gar nichts zu tun. Denn die Schriftform der Kündigung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt
und hat mit dem Nachweisgesetz gar nichts zu tun. Es geht lediglich um Vertragsinhalte, die übermittelt werden, insbesondere – darauf wird vielleicht Frau Müller-Gemmeke gleich noch eingehen – dann, wenn es zum Beispiel Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge gegeben hat. Aber das hat mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses überhaupt nichts zu tun. Da bleibt die Schriftform nach wie vor so, wie sie ist, selbst wenn Sie unserem Antrag zustimmen würden. Ist Ihnen das bewusst?