Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wehrhafte Demokratien brauchen starke Parteien, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Das legt Artikel 21 des Grundgesetzes fest: „Sie wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Sie haben verfassungsrechtliche Pflichten und Rechte. Es ist richtig, dass wir dieses Parteiengesetz angepackt haben, dass wir Transparenz reingebracht haben, dass wir etwas Richtiges auf den Weg gebracht haben. Ich will ausdrücklich sagen: Dass das gemeinschaftlich gelungen ist, ist, glaube ich, ein wichtiges Zeichen.
Ich freue mich zudem, dass der Kollege Dietmar Nietan noch einmal die E-Mail des AfD-Finanzdirektors vorgelesen hat, der diese Reform auch begrüßt hat. Ich denke, Herr Brandner wird uns noch den Aufenthaltsort, seinen jetzigen,
dieses Mitarbeiters mitteilen; denn jetzt befindet er sich laut Homepage noch in Amt und Würden. Aber – das will ich auch deutlich sagen –: Der AfD-Finanzdirektor hat diese Reform begrüßt. Herr Brandner hat jetzt gerade gesagt, dass er diese Einschätzung nicht teilt.
Ich mache einen Vorschlag, Herr Brandner: Ab dem 1. Januar 2024 werden wir jede Woche bei Ihnen anfragen: Wo ist die Quittung dafür, dass Sie das Geld, das Sie zukünftig aus der Parteienfinanzierung kriegen, gespendet oder zurückgegeben haben? – Wir sind gespannt, ob Sie das Geld annehmen, ja oder nein.
Wir werden wöchentlich nachfragen, und dann sehen wir mal, wie die Glaubwürdigkeit ist.