Nein, das mache ich nicht, Frau Präsidentin. Aber ich muss natürlich in der Lage sein, meine Rede halten zu können. – Ich will ich Ihnen einfach drei Dinge sagen:
Erstens. Das Bundesverfassungsgericht hat im Hinblick auf Parteienverbote sehr klar gesagt, dass die Parteien nicht von der Verpflichtung enthoben sein können, selbst um Wählerstimmen zu werben. Deswegen bin ich sehr dafür, dass wir politisch alles unternehmen, um diejenigen zu bekämpfen, die unser Land bekämpfen. Das ist das Entscheidende.
Liebe Frau Esken, Sie werben ja dafür, dass man ein Parteienverbotsverfahren beantragt.
Ich will Ihnen eines sagen: Das einzige Verfassungsorgan, das das in Deutschland vernünftigerweise tun kann, ist die Bundesregierung, weil sie dafür die entsprechenden Informationen hat. Der Bundeskanzler tut das derzeit nicht; er wird seine Gründe haben.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte: Es hilft natürlich nicht, dass man jede sachliche Kritik an der Regierung immer gleich als außerhalb des Verfassungsbodens brandmarkt.
Zum Dritten geht es auch nicht, dass man hingeht und sagt: Wenn die Menschen unsere Politik nicht gut finden, dann haben wir es einfach nicht gut genug kommuniziert.
Nein, wir haben so viele Beispiele in der Energiepolitik, in der Wirtschaftspolitik, in der Migrationspolitik, –