Vielen Dank, Herr Throm, für Ihre drei Fragen. – Ich bin nicht Ihrer Meinung. Ich will Ihnen auch gerne sagen, warum.
Erstens. Das, was ein Gericht im Rahmen der Verfassungsmäßigkeit oder des Europarechts als möglich definiert, ist nicht gleich der politische Auftrag an ein Parlament, dies auch so umzusetzen.
Der EuGH hat vielmehr explizit mehrere Möglichkeiten aufgezeigt. Eine davon ist die Vorratsdatenspeicherung, die Sie vorgetragen haben. Eine andere ist zum Beispiel das Quick-Freeze-Verfahren, das der EuGH nicht so nennt; aber er umschreibt es ziemlich genau.
Er hat auch noch weitere Möglichkeiten genannt.
Sie haben auch einen Pferdefuß der Vorratsdatenspeicherung gerade selbst zitiert, nämlich das unbedingt notwendige Maß. Allein diese Formulierung ist der verfassungsrechtliche Pferdefuß. Denn was ist das notwendige Maß?
Sie wissen ja nicht erst jetzt um die Sachlage; Sie haben ja darauf verwiesen, dass das Urteil erst 2022 gekommen ist. Schon vorher sind Sie jedes Mal, mit jedem Ihrer Vorschläge zur Vorratsdatenspeicherung, vor dem Bundesverfassungsgericht und anderen Gerichten krachend gescheitert.
Das ist sozusagen eine Staffel, wie man in der Netflixzeit sagen würde, und Sie sind in der nächsten Season wieder gescheitert – immer wieder.
Die Frage, die sich auch in der Vergangenheit immer stellte, ist ja: Wie lang ist diese Speicherfrist? Wir wissen nicht, wie lang die sein soll. Das „notwendige Maß“ ist ein total unklarer Begriff. Deswegen ist die Gefahr, dass bei diesem wichtigen Thema eine Regulierung wieder scheitert, immens hoch. Deswegen sind wir der Meinung,
dass wir ein rechtssicheres, anwendbares Verfahren wählen sollten.
Der zweite Punkt, den Sie anführen, ist, dass das BKA sage, man könne damit nichts machen. – Ich frage mich, woher Sie oder andere die Gewissheit nehmen, dass man mit einer Novelle in Richtung der Ermöglichung von Quick Freeze nichts anfangen kann. Quick Freeze konnte ja noch nie angewandt werden, weil es das noch nie gab. By the way, die Vorratsdatenspeicherung konnte auch nie angewandt werden, weil sie nämlich immer verfassungswidrig war.