– Nein, danke.
Die Erfahrungen aus Bundesländern und EU-Staaten zeigen, dass die Einführung einer Kennzeichnungspflicht nicht zu einem Anstieg von Falschbeschuldigungen führt. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem polizeiexterne Personen an die hinter einer Kennzeichnung stehenden privaten Daten gelangt sind.
Die Erwartungen der Gesellschaft an die Transparenz und Überprüfbarkeit staatlichen Handelns sind in den letzten Jahren gestiegen. Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Dienstkräfte ist durch die verstärkte Bürgernähe und Transparenz gerechtfertigt. So hat es im Übrigen auch das Bundesverwaltungsgericht bereits beurteilt.
Ich selber besuche natürlich auch die Bundespolizei – in Garmisch, am Flughafen in München; das Präsidium in München habe ich auch schon besucht –, und eine Geschichte ist mir da sehr hängen geblieben. Die von der Bundespolizei haben gesagt: Wenn ihr dieses Bundespolizeigesetz anfasst, dann wünschen wir uns an erster Stelle, dass wir es schaffen können, Menschen zu retten – Menschen, die geschleust werden, die in Lastwagen sitzen, keine Luft mehr haben, ihre Familien kontaktieren und sagen: Ich sitze hier drin; ich weiß nicht, wo ich bin; jemand muss uns retten.
Aber sie hatten bis jetzt keine Befugnis, herauszufinden, wo diese Menschen sind. Ich denke, darüber werden wir – wir sind ja in der ersten Lesung; auch das muss man hier vielleicht auch noch mal häufiger sagen – reden.
Es ist ein guter Tag für moderne und bürgernahe Polizeiarbeit in diesem Land. Ich schließe, wie ich begonnen habe.