Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zuerst Folgendes voranstellen: Heute ist ein guter Tag für die moderne und bürgernahe Polizeiarbeit in diesem Land.
Denn später am heutigen Tag werden wir erstmals einen Polizeibeauftragten des Bundes wählen – ein wichtiger und richtungsweisender Schritt, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizeien des Bundes weiter zu stärken.
Die Gesetzesgrundlage für den Beauftragten haben wir vor Kurzem hier in diesem Plenum beschlossen.
Auch die Gesetzesgrundlage für die Arbeit der Bundespolizei möchten wir nun endlich modernisieren. Einen Aspekt dieses Gesetzentwurfs möchte ich dabei besonders hervorheben – das wird die Union jetzt auch freuen –, und zwar die sogenannte Kennzeichnungspflicht.
In diesem Gesetzentwurf sehen wir vor, dass alle Bundespolizistinnen und Bundespolizisten künftig bei Amtshandlungen eine Kennzeichnung an der Dienstkleidung tragen werden, entweder in Form des Familiennamens oder einer fünfstelligen Dienstnummer und in Einsatzeinheiten in Form einer taktischen Kennzeichnung.
Ich weiß – und man merkt es ja auch –, über diese Kennzeichnungspflicht gibt es einigen Unmut. Aber es gibt auch einen Grund, warum sich viele jahrelang für eine solche Kennzeichnungspflicht eingesetzt haben, und zwar nicht nur in der Zivilgesellschaft, sondern auch aus der Polizei heraus. Ich erkläre es gerne auch noch mal ganz langsam für die Union zum Mitschreiben:
Die Kennzeichnungspflicht drückt kein Misstrauen aus – aber das haben wir heute ja schon häufiger gehört –; vielmehr steht die Kennzeichnungspflicht für einen transparenten Staat, der gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern mit einem offenen Visier auftreten will. Denn sobald Polizistinnen und Polizisten eine Uniform anlegen, repräsentieren sie diesen deutschen Staat. Und der Staat verhält sich rechtskonform, jederzeit.
Die Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates übernehmen selbstverständlich Verantwortung für staatliches Handeln. Genau deshalb muss es für Bürgerinnen und Bürger nach einem Einsatz, dessen Rechtmäßigkeit sie anzweifeln wollen, möglich sein, ein vermeintliches Fehlverhalten von einzelnen Beamtinnen und Beamten genau anzeigen zu können.
Nur so wird eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts ermöglicht, und alle rechtmäßig handelnden Beamtinnen und Beamten – und das ist die Mehrzahl – werden von Ermittlungsmaßnahmen gegen sie verschont.
Wir sind mit dem Wunsch nach einem transparenten Staat nicht allein. In den meisten EU-Staaten besteht eine Pflicht der Kennzeichnung zum Zweck der persönlichen Identifizierung von Polizeibeamtinnen und -beamten. In 10 von 16 deutschen Bundesländern gibt es eine Kennzeichnungspflicht für die Landespolizeien.