Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil es eine recht hohe Einigkeit bei diesem Gesetzentwurf zu geben scheint, gehe ich nicht weiter ins Detail des Gesetzentwurfes – das ist hier diverse Male ausgeführt worden –, sondern nehme den Ball auf, den mein Kollege Bernhard Daldrup eingeworfen hat. Er hat nämlich im Rahmen einer Protokollnotiz erreicht, dass wir uns um die kommunale Finanzausstattung insgesamt kümmern und diese diskutieren.
Deshalb möchte ich gerne einmal auf Maßnahmen eingehen, die diese Bundesregierung für die Kommunen in diesem Land bereits umsetzt.
Ich nenne mit Blick auf die frühkindliche Bildung einen großen Bereich, für den die Kommunen zuständig sind:
das KiTa-Qualitätsgesetz. Mit diesem Gesetz standen und stehen den Ländern für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt rund 4 Milliarden Euro zur Verfügung.
Diese zusätzlichen Investitionen in Bildung und Betreuung leisten einen wichtigen Beitrag für die Chancengleichheit von Kindern und auch zur Unterstützung der kommunalen Familie.
Außerdem nenne ich das Startchancen-Programm. Es ist eines der wichtigsten bildungspolitischen Vorhaben dieser Koalition und das bisher größte Projekt zur Förderung von Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen. Im Rahmen des Startchancen-Programms werden wir für die nächsten zehn Jahre jeweils 1 Milliarde Euro pro Jahr an zusätzlichen Bundesmitteln direkt in Schulen investieren. Die Länder wiederum werden diesen Betrag um 1 Milliarde Euro pro Jahr aufstocken. Mit einer Säule aus diesem großen Programm werden wir in den Lernort Schule investieren, zum Beispiel mit Auf- und Ausbau, mit Modernisierung von Schulgebäuden oder mit der einhergehenden Beschaffung, dem Aufbau und der Ausstattung von Lernlaboren, Arbeitsplätzen und Werkstätten. Hierfür wird der Bund jährlich 400 Millionen Euro bereitstellen. Auch diese Mittel werden Kommunen, die sehr häufig Schulträger sind, weiterhelfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Drittes möchte ich den sozialen Wohnungsbau nennen. Auch hier leisten wir eine ganze Menge. Wir stellen 18,15 Milliarden Euro bis 2027 zusätzlich für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Die Länder können so zukunftsgerechten und barrierefreien Wohnraum fördern, zum Beispiel für Mietwohnungen, für Haushalte mit geringem Einkommen, Studierendenwohnheime oder Azubiwohnungen, bezahlbare Wohnungen in der Innenstadt, Neubau und Sanierung im Bestand. Auch hier arbeiten Kommunen, Bund und Land Hand in Hand, und das ist gut so.
Über die finanzielle Unterstützung der Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben entscheiden jeweils die Länder. Wir können immer nur die entsprechenden Rahmen vorgeben; der Bund darf die Kommunen ja nicht direkt unterstützen. Er muss sich allerdings auch darauf verlassen können, dass die Länder diese Mittel dann auch an die Kommunen weiterleiten. Also, auch hier ist sehr genau darauf zu achten, welche Bundesländer da eher klebrige Finger entwickeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Protokollnotiz zum Gesetzentwurf wird darum gebeten, dass das Bundesfinanzministerium die derzeitige finanzielle Lage der Kommunen trotz dieser von mir beispielhaft genannten umfassenden Unterstützung durch den Bund weiterhin im Blick behält. Die Koalitionsfraktionen begrüßen daher die Zusage des Bundesfinanzministeriums, diesen wichtigen Austausch noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch eine Fachveranstaltung einzuleiten.
Ich fasse zusammen: Es ist deutlich, dass der Bund die Länder und die Kommunen in erheblichem Umfang über die grundgesetzlich zugewiesenen Aufgaben hinaus finanziell unterstützt
und dass wir auch weiterhin die finanziellen Belange der Kommunen im Blick haben. Und lassen Sie mich das kurz sagen: Wer 17 Jahre in einer Kommune gearbeitet hat und seit 1986 kommunalpolitisch ehrenamtlich auf unterschiedlichen Ebenen tätig ist, –