Sehr geehrter Herr Abgeordneter Throm, auch ich begrüße Sie herzlich. – Ich habe nicht den Kopf geschüttelt, sondern ihn nur gewogen,
weil ich auf Ihre Frage hin antworten kann: Es gibt unter strengen rechtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, einen solchen Abgleich von Bildern vorzunehmen.
Da gibt es strenge rechtliche Voraussetzungen. Es darf zum Beispiel kein Bild sein, das man nur dafür erstellt. Aber es gibt frei zugängliche Bilder, die man unter entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen sehr wohl auch abgleichen kann; deswegen habe ich den Kopf gewogen. Wenn es dort noch Sicherheitslücken geben sollte, bin ich offen für solche Regelungen.
