Sehr geehrter Herr Kollege von Notz, lieber Konstantin, ich bedanke mich sehr herzlich für diese Zwischenfrage, weil sie mir die Möglichkeit gibt, an dieser Stelle etwas näher auf das Thema einzugehen. In Bayern wird heute die Bezahlkarte in drei Landkreisen und einer kreisfreien Stadt als Modellprojekt eingeführt,
und zwar eine andere Art von Bezahlkarte als die, die Herr Kollege Audretsch vorhin erwähnt hat. Es geht nämlich in Bayern nicht darum, dass man eins zu eins Geld abheben kann wie von einer EC-Karte, sondern es geht dort darum, dass man mit dieser Karte in den Geschäften bezahlen kann und nur einen geringen Betrag, rund 50 Euro im Monat, abheben kann.
Der Bundeskanzler und alle Ministerpräsidenten waren sich einig, dass das Asylbewerberleistungsgesetz an dieser Stelle nicht ganz klar ist; denn es spricht von „Geldleistungen“, und es spricht von „Sachleistungen“.
Jetzt kann man das bei der Bezahlkarte rechtlich unterschiedlich bewerten. Sie sind Jurist, Herr Kollege von Notz, ich bin Juristin. Wir alle wissen, dass wahrscheinlich das Thema Bezahlkarte von irgendjemandem vor Gericht auf den Prüfstand gestellt wird. Damit es vor Gericht definitiv Bestand haben kann, darf es keine Auslegungszweifel geben, muss es rechtlich einwandfrei und klar sein im Interesse der Rechtssicherheit.
Die Länder, Herr Kollege von Notz, sind so wie Bayern vorangegangen. Sie haben sich nämlich, als es im November vereinbart war, darauf verlassen – –
– Lassen Sie mich bitte einfach Ihre Frage zu Ende beantworten; ich komme da schon noch drauf.
– Ich habe es gerade gesagt: Die Länder haben sich im Vertrauen darauf, dass es definitiv klargestellt wird, auf den Weg gemacht, haben Geld in die Hand genommen, haben Personal dafür aufgewendet, führen das jetzt als Modellprojekt ein
und erwarten von Ihnen, dass es die Klarstellung gibt, dass die Bezahlkarte definitiv rechtssicher verankert wird; denn vor Gericht und auf hoher See, lieber Herr Kollege von Notz – das wissen Sie und ich –, kann man das Ergebnis nicht kennen. Aber wir wissen: Wir schaffen maximale Rechtssicherheit, wenn wir das Asylbewerberleistungsgesetz um das Wort „Bezahlkarte“ ergänzen. Darum geht es. Dazu sind Sie aus ideologischen Gründen nicht in der Lage.
Sagen Sie das hier ehrlich! Das ist die Wahrheit.
So sieht das offensichtlich auch die SPD; so sieht das auch die FDP.
Sehr geehrter Herr Kollege Audretsch, wenn Sie hier immer suggerieren, die Bezahlkarte würde es Menschen nicht ermöglichen, sich in unser Land zu integrieren – was Sie schon behauptet haben –, oder sie wären nicht in der Lage, Dinge bar zu bezahlen, dann will ich Ihnen eins sagen: Wir wollen eine Bezahlkarte, die verhindert, dass Menschen weiterhin Geld ins Ausland überweisen und damit Schlepper und Schleuser bezahlen können.
Das ist nämlich das, was sich eigentlich diese Bundesregierung mit der Innenministerin vorgenommen hat: Schlepper und Schleuser bekämpfen.
Wir wollen nicht einfach nur, dass die Menschen die Bezahlkarte als Ersatz für eine EC-Karte verwenden können. Wir wollen, dass das, was die Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler in Sachen Bezahlkarte vereinbart haben, eintritt: weniger illegale Migration nach Deutschland, mehr Steuerung, mehr Kontrolle, kein Geld mehr an Schlepper und Schleuser. Ich glaube, das ist ein richtiges und wichtiges Ziel.
Eins noch an die Adresse der SPD, aber auch der FDP: Wenn es Ihnen wirklich ernst ist, diese Debatte hier zu beenden, die Karte endlich einzuführen
und Ihrem Bundeskanzler mal den Rücken zu stärken, dann machen Sie heute einfach eins: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu, –