Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der heutige Antrag der Union gibt mir Gelegenheit, noch mal den Blick der FDP auf das Thema Bezahlkarte zu richten.
Erstens. Die Bezahlkarte macht vieles bequemer, schneller und einfacher, vereinfacht die Zahlungswege. Jetzt ist es noch so, dass regelmäßig um den Monatswechsel herum in langen Warteschlangen Leute viel Bargeld von den Ämtern abholen müssen und eine Familie viel Bargeld mit sich in die Gemeinschaftsunterkunft nehmen muss. All das kann einfacher und schneller gehen, wenn man die Bezahlkarte einführt. Sollte es zu Verlust, zu Diebstahl kommen, kann man die Karte sperren. Also, es macht vieles einfacher, bequemer, schneller und sicherer.
Zweitens. Die Bezahlkarte macht vieles zielgenauer und treffsicherer. Das Asylbewerberleistungsgesetz soll gewährleisten, dass Menschen ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Familie sicherstellen können, in örtlichen Geschäften Güter des täglichen Bedarfs einkaufen können. Genau dazu ist dieses Geld gedacht, und niemand will, dass es zu anderen Zwecken quasi entfremdet wird. Denn das ist ein legitimes Anliegen: Es ist Steuergeld, für das andere Leute hart arbeiten müssen, und diese Leute können erwarten, dass der Staat Sorge trägt, dass das Geld auch nur für das eingesetzt wird, wofür es gedacht ist – also zweckentsprechend –, und nicht irgendwohin überwiesen wird. Es soll eine Bezahlfunktion erfüllen und dafür sorgen, dass man seinen Lebensbedarf decken kann. Wenn wir die Bezahlkarte einführen, ist diese Diskussion der Zweckentfremdung endlich mal vom Tisch, meine Damen und Herren.
Drittens. Die Bezahlkarte ist nicht diskriminierend, und sie ist nicht stigmatisierend. Ich kenne die Diskussion um die begrenzte Bargeldabhebungsfunktion. Da kann man ja örtlich differenzieren. Es gibt ländliche Regionen – das kenne ich aus eigener Anschauung –, wo es vielleicht nicht immer möglich ist, mit Karte zu zahlen, also zum Beispiel beim Bäcker im Dorf, beim örtlichen Friseurladen, beim Stehimbiss, im Secondhand-Geschäft, das Sie erwähnt haben, Herr Kollege Audretsch, beim Busfahrer oder in der Schule für das Pausenbrot.
Man kann ja, je nach örtlichen Begebenheiten, eine Teilabhebung ermöglichen, wenn man weiß: Bei uns in der Region, in der Gemeinde, im Landkreis braucht man noch ein bisschen Bargeld für gewisse Dinge des täglichen Bedarfes. Aber in größeren Städten ist das doch nicht mehr so. Da zahlt man mittlerweile alles mit Karte. Das machen wir alle so. Das diskriminiert niemanden und stigmatisiert niemanden. Von daher ist dieses Argument, glaube ich, auch nicht tragfähig, meine Damen und Herren.
Deswegen ist diese Idee, die übrigens die FDP auf den Tisch gelegt hat, so gut, dass Bayern es gar nicht abwarten kann, bis die Bezahlkarte endlich eingeführt wird. Es kann ganz schnell gehen in Bayern. Daran sieht man auch: Kein Bundesland ist daran gehindert, die Bezahlkarte einzuführen. Aber eine bundesweite Regelung für eine einheitliche Handhabungspraxis ist sinnvoll, um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen,
die ja bekanntermaßen auch in einigen unionsregierten Bundesländern noch bestehen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise klemmt es noch mit der landeseinheitlichen Einführung. Da ist dem Vernehmen nach Karl-Josef Laumann der Problembär der Union.
Damit auch die Union über diesen Problembär hinwegkommen kann, wollen wir, dass in allen Ländern bundeseinheitlich die Bezahlkarte eingeführt wird. Dafür setzt sich die FDP weiterhin ein.
Das geht aber mit dem Unionsantrag von heute auch nicht schneller.
Von daher ist diese Debatte irgendwie überflüssig;
denn der Antrag bringt nichts Neues. Ich entnehme ihm keine innovativen Ansätze. Er zeigt nur eines: Hendrik Wüst ist auch noch nicht weiter.