Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Worum geht es heute? Die Antwort lautet: Es geht um drei dürre Sätze, die dem Betriebsverfassungsgesetz hinzugefügt werden sollen.
Aber diesen drei Sätzen sind mehrere große Korruptionsskandale vorausgegangen. Die Aufgabe eines Betriebsrats ist es, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten, stellvertretend für sie mit dem Arbeitgeber zu verhandeln und zum Beispiel Betriebsvereinbarungen zu schließen. Er tut dies ehrenamtlich. Damit er in diesem Ehrenamt in unabhängiger Weise arbeiten kann, dürfen ihm daraus keine persönlichen Nachteile, aber auch keine speziellen Vorteile entstehen. Das gilt sowohl in finanzieller Hinsicht als auch bezüglich seiner beruflichen Entwicklung.
Um dies sicherzustellen, ist im Betriebsverfassungsgesetz festgeschrieben, dass sich sein Gehalt wie auch seine fiktive berufliche Entwicklung an den Daten vergleichbarer Arbeitnehmer in ihrer betriebsüblichen Entwicklung orientieren muss. Das alles stand bisher schon im Gesetz.
Neu hinzugekommen sind ein paar Klarstellungen zur Festlegung vergleichbarer Arbeitnehmer und zu den zugehörigen Verfahren, die in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben werden können und plausibel sein müssen. Klar festgestellt wird zudem, dass weder eine einkommensmäßige Benachteiligung noch Begünstigung vorliegt, wenn das Betriebsratsmitglied die üblichen betrieblichen Voraussetzungen für seine Gehaltshöhe erfüllt und bei dieser Feststellung nicht geschummelt wird. Das ist besonders wichtig; denn Betriebsräte sollen zukünftig nicht mehr käuflich sein.
Sind sie das denn heute? Oh ja, das kann durchaus vorkommen.
In der großen Mehrzahl der Betriebsräte ist das natürlich nicht der Fall, schon gar nicht in den kleineren Unternehmen. In der Großindustrie aber sieht das gelegentlich anders aus.
Dafür zwei Beispiele: Das erste Beispiel ist mit einem berühmten Namen verbunden: Peter Hartz. Das ist genau der Peter Hartz, der unserem Land Hartz IV – jetzt Bürgergeld – beschert hat. Sein Name ist aber auch mit dem als „VW-Korruptionsaffäre“ bekanntgewordenen Bestechungsskandal verbunden. 2005 kam nämlich heraus, dass der Gesamtbetriebsrat des VW-Konzerns jahrelang aus dem Personalressort heraus mit Zuwendungen wie Luxusreisen, Prostituiertendienstleistungen oder einfach Geld bestochen und korrumpiert worden war.
Der damalige VW-Personalvorstand war Peter Hartz. Er wurde wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer hohen Geldstrafe verurteilt. Den damaligen Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert, dem Peter Hartz während dessen Amtszeit zusätzlich zu seinem regulären Gehalt noch weitere 2 Millionen Euro hatte zukommen lassen, traf ein noch härteres Urteil. Er wanderte für mehrere Jahre ins Gefängnis wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue und wegen Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz.
Zwei Jahre später hatte dann auch die Siemens AG ihre Betriebsratskorruptionsaffäre. Damals war aufgeflogen, dass Zentralvorstand Johannes Feldmayer dem Betriebsratschef in Erlangen, Wilhelm Schelsky, gut 30 Millionen Euro für angebliche Beratungsleistungen hatte zukommen lassen, die aber nie zustande gekommen waren.
– Wovor haben Sie eigentlich Angst? Dass Sie es nicht mehr in die Parlamente schaffen?
Damals – –
– Nazisprech: Ihre Betriebsräte.