Sehr geehrte Abgeordnete! Lieber Herr Kollege Hoppenstedt, ich kann nicht nachvollziehen, woher Ihre Erregung kommt.
Denn offen gestanden: Wenn wir hier über Märchen reden, dann gehört dazu sicherlich die Behauptung, dass der Europäische Gerichtshof exakt abgezirkelt hätte, unter welchen Voraussetzungen möglicherweise eine IP-Adressen-Vorratsdatenspeicherung europarechtskonform sein könnte. Er spricht nämlich von einem höchst unbestimmten Rechtsbegriff: von dem unbedingt notwendigen Zeitraum.
Sie wissen, dass der unbedingt notwendige Zeitraum gar nicht ohne Weiteres im Vorhinein bestimmbar ist. Der unbedingt notwendige Zeitraum für die Ermittlungsdauer in einem Kripofall unterscheidet sich beispielsweise erheblich von der Dauer in einer Terrorermittlung. Deshalb, lieber Herr Hoppenstedt: Wenn etwas in den Bereich der Märchen gehört, dann die Behauptung, dass hier exakt abgezirkelt worden sei, unter welchen Voraussetzungen das rechtssicher wäre. Darin unterscheidet sich Quick Freeze. Da ist es klar, bei der IP-Adressen-Vorratsdatenspeicherung nicht.