Herzlichen Dank, Frau Kollegin Wegge. – Das ist genau das Problem, das ich vorhin versucht habe, dem Herrn Hoppenstedt zu erläutern. Es ist eben nicht so, dass der EuGH gesagt hätte, man könne die IP-Adressen für zwei oder drei Monate speichern und dann sei das rechtssicher, sondern er spricht in höchst unbestimmter Weise von dem unbedingt notwendigen Zeitraum, von dem kein Mensch weiß, wie lang er ist.
Dann gab es aus Kreisen der Union ja schon die unterschiedlichsten Vorschläge. Da gab es mal die sechs Monate, dann hat jemand gesagt: Lasst uns einen nehmen! – Das zeigt die Unsicherheit bei der Frage, wo Europarechtswidrigkeit beginnt und was noch zulässig ist.
Deshalb kann ich wieder nur dafür werben: Lasst uns doch einfach mal etwas machen, von dem alle wissen,
dass es rechtssicher ist! Das wäre, glaube ich, ein guter Fortschritt.