Herr Abgeordneter, auch diesen sachkundigen Ausführungen kann ich nur Dinge hinzufügen; denn es ist alles korrekt, was Sie sagen.
Ich will Folgendes hinzufügen: Bei der IP-Adressen-Speicherung haben wir es mit dem Problem zu tun, dass wir ungezielt Unmengen an Daten speichern und deshalb möglicherweise gar nicht in der Lage sind, diese vernünftig zu nutzen; auf diese Gefahr hat auch der EuGH hingewiesen. Bei Quick Freeze hingegen haben wir ganz gezielte, ausgewählte Daten zu einem konkreten Anlass. Das macht die Auswertung natürlich viel leichter.
Zum anderen will ich noch mal auf eines hinweisen: Der EuGH und auch das Bundesverfassungsgericht haben immer wieder bestätigt, dass, wenn wir in einer Gesellschaft leben, wo jeder jederzeit damit rechnen muss, dass anlasslos personenbezogene Daten gespeichert werden, sich das – die Sozialwissenschaftler nennen das „Chilling Effect“ – Verhalten der Menschen ändert. Wir wollen nicht, dass sich das Verhalten der Menschen dadurch ändert, dass sie befürchten müssen, jederzeit überwacht zu werden. Das ist natürlich nicht nur eine rationale Frage, sondern auch eine Frage des Empfindens. Aber so sind Menschen eben. Und wir wollen eine menschliche Gesellschaft.