Vielen Dank, das tue ich gerne. – Den Willen wollen ich und wir Ihnen nicht absprechen. Nur, das Mittel Quick Freeze mag verfassungsrechtlich – wie anderes auch – unbedenklich sein; es bleibt aber weitgehend wirkungslos. Ich kann, um im Bild zu bleiben, nur das „einfrieren“, was vorher auch dort liegt. Insofern gibt es Fälle, wo ich diese anlasslose Speichermöglichkeit brauche, wo andere Instrumente eben keinen Erfolg versprechen. Das Bundeskriminalamt hat für die Jahre 2017 bis 2021 fast 20 000 Hinweise festgehalten, die nicht verfolgt werden konnten – nicht weil es keine Vorratsdatenspeicherung im Allgemeinen gibt, sondern weil es speziell die mögliche IP-Datenspeicherung nicht gibt. Also noch einmal die konkrete Frage: Sind Sie bereit, zumindest der Speicherung von IP‑Daten – das ist etwas ganz anderes als die Vorratsdatenspeicherung insgesamt – näherzutreten, auch um den Eltern von Opfern oder den Opfern nicht mehr erklären zu müssen, dass diese Taten nicht verfolgt werden können, dass die Täter nicht zur Strecke gebracht werden können?