Vielen Dank, Herr Kollege. – Sie haben uns gerade vorgeworfen, dass wir zum Beispiel mit der Einführung eines Bundespolizeibeauftragten und mit anderen Maßnahmen sozusagen eine Art Generalverdacht gegen Polizisten und Polizistinnen etablieren.
Das haben Sie gerade gesagt. Sie haben weiter gesagt, die Maßnahmen für die Herstellung von Transparenz erzeugten Misstrauen und Vorbehalte gegen Polizistinnen und Polizisten. Würden Sie den gleichen Maßstab auch im Verhältnis zwischen Staat und Bürgern anlegen, dann würden Sie zu dem Schluss kommen, dass man mit Befugnissen, die alle Bürgerinnen und Bürger treffen, wie zum Beispiel der Vorratsdatenspeicherung, ebenfalls Misstrauen erzeugt. Ich verstehe diese Gewichtung nicht ganz. Auf der einen Seite argumentieren Sie: Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten – in diesem Fall die Bürger. Auf der anderen Seite werfen Sie uns genau das Gegenteil vor: dass wir für die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich des Gewaltmonopols des Staates Transparenz auf Augenhöhe herstellen.