Ich möchte die schwarz-gelben Gespräche nicht unnötig stören. Danke trotzdem für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen.
Herr Kollege Jung, nehmen Sie zur Kenntnis, dass das von Ihnen gerühmte Klimaschutzgesetz der Großen Koalition erst auf Druck eines Verfassungsgerichtsurteils zustande kam und dass das zuvor von Ihrer Regierung erlassene Bundes-Klimaschutzgesetz als verfassungswidrig abgestempelt wurde, weil es die Freiheitsrechte der kommenden Generationen einschränkt, und dass erst dadurch der Druck auf Sie entstanden ist, etwas zu tun?
Nehmen Sie darüber hinaus zur Kenntnis, dass es diese Bundesregierung ist, die das erste Mal die Chance hat, die Klimaziele, die Sie damals festgelegt haben, zu erreichen,
weil Sie nach dem Prinzip vorgegangen sind, ein Ziel in ein Gesetz hineinzuschreiben, dann die Füße hochzulegen und mal zu gucken, ob es erreicht wird?
Nehmen Sie darüber hinaus zur Kenntnis, dass die rückwirkende Beobachtung, ob die Ziele erreicht wurden, noch keinen ausreichenden Mechanismus darstellt, in einer sich nicht immer in einer Coronapandemie befindlichen Welt auch etwas für die Zukunft zu tun, und dass das jetzt vorliegende eine Verbesserung des damals von ihnen verabschiedeten Gesetzes ist?
Und sind Sie viertens mit mir der Auffassung, dass sich Klimaschutz am Ende auch darin beweist, dass auf europäischer Ebene ein Green Deal fortgesetzt und nicht, wie von Ihnen angestrebt, rückabgewickelt wird?
Das wären meine vier Fragen an Sie.