Ja, habe ich. – Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Frau Kollegin Verlinden, dass Sie die Frage zulassen.
Ich möchte auf die Zwischenbemerkung Ihres Koalitionskollegen Kubicki zurückkommen. Teilen Sie seine Auffassung, dass man sich an geltendes Recht schon dann nicht mehr halten muss, wenn man lediglich plant, das Gesetz zu verändern?
Um den Sachverhalt noch einmal klarzumachen: Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung verurteilt, weil sie gegen das Klimaschutzgesetz verstößt. Die Bundesregierung hat dann beschlossen, Revision einzulegen. Deswegen ist das Urteil nicht rechtskräftig. Aber ich teile die Auffassung des OVG Berlin-Brandenburg.
Die Fragestellung ist: Teilen Sie die Auffassung von Herrn Kubicki, dass man die Klimaschutz-Sofortprogramme nach § 8 Klimaschutzgesetz nicht vorlegen musste, weil man plant, ein geltendes Recht zu verändern? Dass Sie das verändern dürfen, ist klar, aber Sie hatten es bis dahin nicht verändert. Die Frage ist, ob Sie diese rechtsstaatliche Auffassung vom Kollegen Kubicki teilen oder nicht.