Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern war der Tag der Familien. Die Wertschätzung der Ampelkoalition für diesen Tag war nicht vorhanden, zumindest nicht erkennbar.
In unserem Antrag heute geht es darum, die arbeitende Mitte zu stärken, die Steuerbelastungen zu senken und Familien zu entlasten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelkoalition, das Bürgergeld haben Sie zum 1. Januar 2023 eingeführt und frühzeitig, im letzten Herbst, zum 1. Januar 2024 um 12 Prozent kräftig erhöht. Die Finanzierung dieser Erhöhung des Bürgergeldes hat für Sie in dieser Zeit keine Rolle gespielt. Den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag, die Beträge also, die die arbeitende Mitte entlasten würden, haben Sie bisher nicht angepasst. Angekündigt hatten Sie eine rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages
um 8 Prozent und des Kinderfreibetrages um 10 Prozent zum 1. Januar 2024.
Das wäre zumindest besser gewesen als nichts; denn bisher ist nichts passiert. Zwar angekündigt, aber es ist nichts passiert, sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Sie haben bis heute keinerlei Erhöhung vorgenommen.
Das Jahressteuergesetz ist angekündigt. Letztes Jahr gab es keins – das wissen wir alle miteinander –, aus welchen Gründen auch immer; sie erschließen sich nicht.
Nach dieser Sitzungswoche sind es bis zur Sommerpause noch vier Sitzungswochen. Wie wollen Sie ein Jahressteuergesetz beschließen, wenn es jetzt noch nicht einmal im Umlauf ist? Wollen Sie dann ab September ein Jahressteuergesetz rückwirkend zum 1. Januar 2024 machen? Viel Spaß!
Sie haben trotz mehrfacher Aufforderungen nicht erklärt, weshalb die Erhöhung des Bürgergeldes um 12 Prozent vorgenommen wurde, der Kinderfreibetrag und der steuerliche Grundfreibetrag aber nicht in gleicher Weise erhöht worden sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Ampel, Sie sorgen vor allem dafür, dass sich in bestimmten Einkommensbereichen Arbeiten kaum noch lohnt
und das Lohnabstandsgebot nicht mehr ausreichend gewahrt wird.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum die Untergrenze für das einkommensteuerliche Existenzminimum dar und darf nicht unterschritten werden. Genau dies besagt das Lohnabstandsgebot. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie spalten mit Ihrer Politik und mit dem von Ihnen eingeführten Bürgergeld unsere Gesellschaft.
Wenn wir einer forsa-Umfrage glauben dürfen – und ich glaube ihr –, sind sogar 54 Prozent der Wählerinnen und Wähler der SPD gegen das Bürgergeld. Insgesamt sind es zwei Drittel der Bürger in unserem Land,
die das Bürgergeld als ungerecht empfinden. Gerade in Zeiten, in denen wir erleben, wie die Preisspirale sich insbesondere bei Familien von Geringverdienern mit Kindern über Gebühr bemerkbar macht, wäre es ein mehr als erforderliches Zeichen gewesen, endlich zu handeln und der arbeitenden Mitte Entlastungen zukommen zu lassen. Dazu gehören die Erhöhung des Grundfreibetrages und die Erhöhung des Kinderfreibetrages.