Schönen Dank für Ihre freundliche Frage. – Es wundert mich ein bisschen, dass Sie mich gar nicht kennen. Dann können Sie mit Verkehrsprojekten in den letzten Jahrzehnten ja nicht viel zu tun gehabt haben, sonst würden Sie das wahrscheinlich wissen. Aber sei es drum.
Wir haben eine neue Aufgabenzusammenstellung. Insofern werden Sie in den nächsten Jahren mit mir im Ausschuss vorliebnehmen müssen und mich des Öfteren in Debatten auch erleben. Und ich kann Ihnen sagen: Ein Interessenkonflikt liegt nicht vor; denn die Gesellschaft ist stillgelegt. Das musste ich machen, weil ich als Parlamentarischer Staatssekretär gar keine Geschäfte tätigen durfte. Und das ist bis zum heutigen Tage so. Insofern gibt es keinen Interessenkonflikt.
Und zum anderen: Wir sind eine breite Volkspartei. Da gibt es natürlich unterschiedliche Auffassungen. Ich bin Christdemokrat, und in meiner Partei ist das unumstritten, was ich sage. Wenn es andere Meinungen gibt, muss man das aushalten können. Die grundsätzliche Entscheidung bei den Christdemokraten ist immer für das Eigentum. Das war nie anders und ist auch bei Christsozialen so. Sie brauchen keine Sorgen haben und das auch gar nicht infrage stellen.
Zum Kern zurück. Wenn man das regeln will, muss man einen Gesetzentwurf für dieses schwierige Thema machen, der sich am Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes orientiert, das, wie ich finde, ein gutes Recht gesetzt hat. Es ist eine schwierige Aufgabe, eine solche Abwägung vorzunehmen. Und es wird eine schwierige Aufgabe der Regierungskoalition sein, angesichts der unterschiedlichen Konstellationen diese Abwägung hinzubekommen. Deswegen sind wir sehr gespannt auf den Gesetzentwurf der Regierung zu diesem Thema, zu dem wir dann in geeigneter Weise – auch im Ausschuss – Stellung nehmen werden.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.