Sehr geehrter Kollege Bernhard, das Thema ist doch, dass wir das Problem nicht lösen, wenn wir in den Kommunen ein Vetorecht nutzen. Bei uns in Oberfranken, in Bamberg, haben wir ein AnkER-Zentrum, und das läuft voll. Das heißt, die Kommunen üben untereinander Solidarität aus. Das bedeutet – –
– Hören Sie mir doch zu! Ich habe Ihnen doch auch zugehört. – Wir in Oberfranken haben die Situation, dass die Kapazitäten des AnkER-Zentrums ausgeschöpft sind, dass also das Konzept nicht mehr funktioniert, dass Leute, die ohne Bleibeperspektive ankommen, sofort zurückgeführt werden. Das war ja das Konzept der AnkER-Zentren.
Und jetzt ist es so, dass wir als Oberfranken die Stadt Bamberg mit ihrem Oberbürgermeister Starke natürlich nicht alleinelassen und sagen können: Alle Flüchtlinge, die Oberfranken zugeteilt werden, lassen wir in Bamberg sitzen. – Deswegen gibt es ein oberfränkisches Kontingent, und es wird auf die weiteren Landkreise aufgeteilt.
Wir haben bei uns sehr engagierte Landräte, und diese Landräte schauen bei absolut schwierigen Diskussionen, bei großem Widerstand in der Bevölkerung,
bei Herausforderungen, bei großen Sorgen der Leute,
wie sie diese Menschen gut unterbringen. Das habe ich versucht zum Ausdruck zu bringen. Es wäre kein Landrat in Oberfranken bereit, zu sagen: Ich lasse jetzt jemanden einfach über Nacht auf der Straße liegen. – Das wäre nämlich die Konsequenz.
So empfinde ich auch unsere Kommunalpolitik, und deswegen war mein Petitum, dass diese Bundesregierung sich der Verantwortung bewusst wird, dass die Landräte und Landkreise an ihren Kapazitätsgrenzen sind. Sie machen weiter, weil es ihrem kommunalpolitischen Ethos entspricht. Aber selbstverständlich – und so nehme ich auch meinen Landrat im Kommunalparlament vor anderen Vertretern in Schutz – liegt die Verantwortung für den Stopp der illegalen Migration, die Zurückführung in ganz, ganz vielen Bereichen hier auf der Bundesebene.