Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Cannabisreform ist ein Meilenstein.
Sie ist ein Meilenstein für Gesundheits- und Jugendschutz.
Die Cannabisreform ist am 1. April in Kraft getreten. Das wurde möglich, weil auch der Bundesrat zugestimmt hat. Dafür wurde eine Protokollerklärung abgegeben; das war die Voraussetzung. Und diese Protokollnotiz setzen wir nun heute um. Denn was man zusagt, das hält man; so ist das eben.
Ich bin sehr froh, dass wir zu einer Lösung gekommen sind. Ich sage aber auch: Wer den Schwarzmarkt austrocknen will, braucht konkurrenzfähige, legale und sichere Angebote für Erwachsene. Und ja, es geht um Balance: Cannabis erlauben, aber nicht fördern; Kontrollen für die Klubs, aber Cannabisklubs als das verstehen, was sie sind: Verbündete im Kampf gegen einen unregulierten und risikomaximierenden illegalen Markt.
Deswegen danke an alle, die jetzt mit viel Herzblut keine Mühen scheuen, um gute und sichere Angebote von Cannabis für Erwachsene aufzubauen.
In den Beratungen über das Änderungsgesetz konnten wir klarstellen, dass Beschäftigte in Cannabisklubs – der Kollege hat schon darauf hingewiesen – nicht auf eine bestimmte Tätigkeit beschränkt sind; das ist wichtig. Mit dem heutigen Gesetz stärken wir zudem die Prävention. Und ja, es stimmt: Die Regeln für Anbauvereinigungen sind noch sehr streng, ich finde: in Teilen zu streng. Der entscheidende Punkt aber ist: Der Paradigmenwechsel ist gelungen, und wir stellen endlich Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt.
Es ist schlichtweg falsch, Cannabis zu kriminalisieren und Alkohol überall zu propagieren; das schadet. Wir brauchen Prävention und Aufklärung statt Prohibition und Ignoranz. Und Sie von der Union fallen leider oft mit Ignoranz auf. Das kann man lustig finden; ich finde, das ist gefährlich.
Wer, wie Sie es in der letzten Woche ständig in der Presse gemacht haben, den Anstieg der Drogentoten im Jahr 2023 in Verbindung setzt mit der Entkriminalisierung von Cannabis, will doch den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen.
Zehntausende Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland an Alkohol; an pflanzlichem Cannabis stirbt niemand.
Wir brauchen für beides gute Regeln. Deshalb ist es richtig, dass wir mit der Cannabisreform nun den nächsten Schritt gehen.
Entscheidend ist heute aber auch, dass wir auf der Grundlage der Empfehlung einer Expertenkommission nun einen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut für den Straßenverkehr festlegen. Das ist im Übrigen deutlich strenger als der Grenzwert für Alkohol. Und ich finde, auch der Grenzwert für Alkohol könnte strenger werden.
Denn wer berauscht ist, der darf nicht fahren. Sicherheit geht vor – Punkt! Was es aber nicht geben darf, ist eine Kriminalisierung durch die Hintertür für Personen, die gar nicht berauscht fahren. Genau das stellen wir heute sicher. Danke dafür allen, die das im Verkehrsbereich verhandelt haben, Swantje Michaelsen und allen anderen, die dazu beigetragen haben. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit.
Ich danke Ihnen allen!