Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehen Sie mir nach: Ich muss noch abstimmen. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Heute möchte ich Ihnen von Herrn P. und seiner Petition erzählen.
Herr P. geht einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis nach. Sein Arbeitsverhältnis ist aber speziell, so speziell, dass darauf die Grundsätze des Beamtenrechts angewandt werden – unter anderem auch die Beihilfe. Daher ist der Petent zu 50 Prozent bei der Postbeamtenkrankenkasse und zu 50 Prozent über eine private Krankenkasse versichert.
Wie es nun einmal vorkommt, musste sich Herr P. einer Hüft-OP unterziehen. Im Nachgang zu der OP entschied er sich aber gegen eine stationäre Anschlussbehandlung und für eine ambulante. Damit hat Herr P. erhebliche Kosten für seine Versicherungen eingespart.
Aufgrund der OP war der Petent in seiner Bewegungsfreiheit nachvollziehbarerweise stark eingeschränkt. Daher nahm er für den Weg zu seinen ambulanten Behandlungsterminen ein Taxi. Diese Fahrtkosten von insgesamt 380 Euro hat der Petent seinen Krankenversicherungen jeweils zu 50 Prozent in Rechnung gestellt. Bei seiner privaten Krankenkasse war dies gar kein Problem. Die Postbeamtenkasse lehnte seinen Erstattungsantrag ab. Grund dafür war laut dem Schreiben der Kasse das Fehlen einer ärztlichen Anordnung für den Gebrauch eines Taxis. – So weit, so gut, so nachvollziehbar und so richtig.
Der entsprechende Nachweis wurde vom Petenten vorgelegt. Daraufhin erhielt er einen neuen Bescheid, in dem die Kosten grundsätzlich als beihilfefähig anerkannt wurden. Dieses Mal lehnte die Kasse den Antrag mit dem Verweis auf den Eigenbehalt ab.
Die komplette Argumentation wird ab diesem Zeitpunkt kaum noch nachvollziehbar, weder für Herrn P. noch für den Ausschussdienst oder für den Petitionsausschuss. Herr P. hat bisher von einer Klage aufgrund des verhältnismäßig bescheidenen Betrags von 190 Euro abgesehen. Sein Ärger und sein Unverständnis sind aber vollkommen nachvollziehbar, und sein Schritt, sich an uns, den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags, zu wenden, ist richtig.
Die Tatsache, dass verschiedenste Ministerien die Verantwortlichkeit für diese Petition hin und her geschoben haben, unterstreicht auch noch mal, dass hier Handlungsbedarf besteht. Letztendlich ergeben sich aus den Antworten, die der Petent durch die Versicherung erhalten hat – aber auch aus der Frage, wer hier in Berlin eigentlich die Rechtsaufsicht hat –, mehr Fragen als Antworten. Daher überweist der Petitionsausschuss einstimmig diese Petition zur Erwägung an die Bundesregierung, um eine Klärung der ganzen Fragen herbeizuführen und Rechtssicherheit zu schaffen.
Mein Dank geht an dieser Stelle an das Bundeskanzleramt, auf dessen Einwirken hin wir überhaupt erst eine Stellungnahme des BMF bekommen haben; an Herrn P. für seine Petition und damit den Hinweis auf die Problematik; an den Ausschussdienst insbesondere, der diese wirklich komplizierte Petition vorbildlich aufgearbeitet hat, und an Sie für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank.