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177. Sitzung
Mittwoch, 26. Juni 202420. Wahlperiode, 177. SitzungBefragung der Bundesregierung
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Es gibt für die schwierige Prognose, wie sich EEG-Kosten entwickeln, eine gesetzliche Grundlage im Energiefinanzierungsgesetz – ich meine, es ist der § 4 –, wonach die ÜNBn, die Übertragungsnetzbetreiber, jeweils im Herbst vorher die Zahlen melden. Das ist geübte Praxis; diese Vorschrift bildet für die Bundesregierung die Rechtsgrundlage für die Prognose der EEG-Kosten. Das ist auch passiert, und das war die Grundlage der Planung bis zur Bereinigungssitzung im Finanzausschuss.

Danach kamen dann andere Informationen; da waren die Haushaltsverhandlungen aber weit vorangeschritten. Insofern glaube ich, dass das vom Kollegen Toncar exakt richtig dargestellt wurde.

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