Es gibt für die schwierige Prognose, wie sich EEG-Kosten entwickeln, eine gesetzliche Grundlage im Energiefinanzierungsgesetz – ich meine, es ist der § 4 –, wonach die ÜNBn, die Übertragungsnetzbetreiber, jeweils im Herbst vorher die Zahlen melden. Das ist geübte Praxis; diese Vorschrift bildet für die Bundesregierung die Rechtsgrundlage für die Prognose der EEG-Kosten. Das ist auch passiert, und das war die Grundlage der Planung bis zur Bereinigungssitzung im Finanzausschuss.
Danach kamen dann andere Informationen; da waren die Haushaltsverhandlungen aber weit vorangeschritten. Insofern glaube ich, dass das vom Kollegen Toncar exakt richtig dargestellt wurde.