Das EEG und insbesondere auch die besondere Ausgleichsregelung sind bereits vor einiger Zeit von der Europäischen Kommission und vom Gerichtshof der Europäischen Union als Beihilfe qualifiziert worden. Weil wir sehr viele Ausnahmeregelungen im Interesse der Energiewende erwirkt haben, sind wir gehalten, über die Förderhöhe und die Höhe der Renditen zu berichten. Das gilt für KWK-Anlagen genauso wie für Energie, die über Erneuerbare erzeugt wird.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses, unterstützt durch Expertise von außen, sind jedenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass der Gesetzgeber hier handeln muss. Es ist ja eben nicht so, dass wir bei Dachanlagen die automatische Anpassung durch Auktionen und Versteigerungen haben.
Vielmehr erhält man beim Betrieb dieser Anlagen nach wie vor eine feststehende gesetzliche Einspeisevergütung. Diese muss dann alle paar Jahre angepasst werden. Es gab ja diesen berühmten atmenden Deckel, über den viel gespottet worden ist, der aber zur Folge hatte, dass die tatsächlichen Vergütungen gesunken sind. In letzter Zeit sind die Anlagen aber so viel kostengünstiger geworden, dass ein Handeln des Gesetzgebers notwendig ist.