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177. Sitzung
Mittwoch, 26. Juni 202420. Wahlperiode, 177. SitzungUnsere Bauern retten – Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn für ausländische Erntehelfer bei heimischem Obst-, Gemüse-, Wein- und Hopfenanbau einführen
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Schluss der Debatte möchte ich doch gerne einmal betonen, dass sich das Leid und die Not von Landwirtinnen und Landwirten nicht durch mehr Leid und mehr Not der Saisonbeschäftigten beseitigen lässt.

Beifallbei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielmehr offenbart die AfD mit ihrem Antrag ihren schlechten politischen Stil. Sie greifen komplexe Probleme auf und liefern platte, populistische vermeintliche Lösungen, die jedoch nie die Ursachen des Problems angehen.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Zurufvon der AfD

Sie nutzen die Unsicherheit und Herausforderungen in Teilen der Landwirtschaft, um ausländischen Saisonbeschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn zu entziehen,

Zurufvon der AfD: Und was ist mit dem Bauernverband?

also denen, die sowieso schon wenig haben, die bis zu zwölf Stunden am Tag bei Wind und Wetter auf den Feldern stehen und Spargel stechen oder Erdbeeren pflücken. Doch das werden wir niemals zulassen.

Beifallbei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zurufvon der AfD: Deshalb sind Sie auch bald nicht mehr hier!

Zur Realität gehört auch, dass ein Großteil – im Grunde die überwiegende Mehrheit – der Bäuerinnen und Bauern, der Landwirtinnen und Landwirte ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut behandelt und ihnen mehr als den Mindestlohn bezahlt, weil sie auf gute Beschäftigte angewiesen sind,

Beifallbei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Genau so! So ist es! Sehr gut!

weil sie mit anderen Betrieben – nicht nur in Deutschland – um gute Arbeitskräfte konkurrieren. Wir wissen aber natürlich auch, dass die Situation der Landwirtinnen und Landwirte nicht einfach ist. Deswegen unterstützen wir sie auch bei den Saisonbeschäftigten. Wenn zum Beispiel ein Landwirt Arbeitskräfte bis zu 70 Tage anstellt, sie also kurzfristig beschäftigt sind, dann hat er keine Sozialversicherungskosten. Wir unterstützen sie aber auch durch Sonderregelungen zur Arbeitszeit, sodass auf den Feldern bis zu zwölf Stunden am Tag gearbeitet werden kann. Und zur Wahrheit gehört auch, dass Unterkunft oder Verpflegung bereits jetzt auf den Mindestlohn angerechnet werden können,

Genau, ja!

sodass dieser am Ende doch unterschritten werden kann.

Wir haben den Mindestlohn seinerzeit, 2015, eingeführt. Er stellt eine Lohnuntergrenze dar, um Ausbeutung zu verhindern. Dabei unterscheiden wir nicht zwischen Geschlecht, Nationalität oder Berufsgruppen. Es geht um Respekt für harte Arbeit und um die Menschen, die dieses Land voranbringen. Da kann es keine Ausnahmen geben.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP

Wer Landwirtinnen und Landwirten wirklich helfen will, der spricht über konkrete Entlastungen, der spricht über einen fairen Wettbewerb, der spricht darüber, wie wir die Landwirtschaft in Zeiten des Wandels unterstützen können – der macht das aber nicht auf dem Rücken der Schwächsten im Glied. Von daher lehnen wir diesen Antrag ab.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und einen schönen Feierabend!

Beifallbei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP

Sehr schön, Natalie!

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