Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Ich bitte um Nachsicht, dass ich für alle Kolleginnen und Kollegen den Feierabend etwas verzögere. Aber, Frau Lötzsch, das kann man nicht so stehen lassen. Sie haben völlig recht: Wir als CDU/CSU haben gemeinsam mit der FDP eine abstrakte Normenkontrolle gegen den Berliner Mietendeckel auf den Weg gebracht, und zwar mit Erfolg.
Karlsruhe hat dieses Gesetz als verfassungswidrig verworfen. Es gab also gute Gründe, diese abstrakte Normenkontrolle auf den Weg zu bringen. Das ist aber nur ein formales Argument.
Ich will aber schon noch mal darauf hinweisen, was der Mietendeckel für die Mieterinnen und Mieter in Berlin bedeutet hat: Auf dem Wohnungsmarkt ist die Anzahl der frei verfügbaren Wohnungen, die man mieten konnte, um 50 Prozent eingebrochen – ein dramatischer Einbruch. Die Schlangen bei den Wohnungsbesichtigungen sind länger geworden durch den Mietendeckel. Und er war auch in der Sache sozial ungerecht, weil nämlich die Mieten der Altbauwohnungen am Ku’damm von 18, 19, 20 Euro – ich bin mal so populistisch wie Sie –, wo der gutverdienende Zahnarzt drin gewohnt hat, richtig runtergegangen sind, während die Mieter von Wohnungen in Marzahn, wo es den Leuten wirtschaftlich wirklich nicht nur gut geht, vom Mietendeckel überhaupt nicht profitiert haben. Deswegen war es auch in der Sache richtig, dass wir diesen Mietendeckel gestoppt haben. Der darf auf keinen Fall bundesweit eingeführt werden, wie Sie das vorhaben.