Herr Kollege Wiese, vielen herzlichen Dank für Ihre Kurzintervention. Ich darf zunächst einmal auf eines eingehen: Die Forderungen, die der Münchner Oberbürgermeister aufgestellt hat, hätten wir sehr gerne mit Ihnen schon seit Langem umgesetzt.
Es war die SPD, die dies in der Großen Koalition blockiert hat.
Sonst hätten wir das schon, bevor diese unglückselige Ampel hier ins Laufen gekommen ist.
Zur Frage der Anwendung des Artikels 72 möchte ich Sie zuerst einmal auf eine Schleife mitnehmen zu Artikel 29 des Schengener Grenzkodexes. Dieser sagt nämlich, wir könnten an den Grenzen eigentlich nur für maximal ein Jahr kontrollieren.
Tatsächlich kontrollieren wir aber seit der Grenzkontrolleneinführung nicht durch den Bundeskanzler – jetzt ist er leider weg –, sondern durch Bundesinnenminister Seehofer, und zwar fortgehend und, wie Frau Faeser gesagt hat, auch über das neue Jahr hinaus.
Das können wir deswegen, weil die Europäische Union und der Europäische Gerichtshof uns zubilligen, dass jede noch so kleine Änderung der Lage – und sei es nur, dass die Kommunen uns sagen, jetzt seien sie überfordert – zu einer neuen Bedrohungslage führt und dann der Grenzkodex angewendet werden kann.
In diese Richtung muss es bei Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union gehen,
und zwar ergänzt um die Einschätzung des Auslandes, dass Deutschland sich derzeit in der zweithöchsten Sicherheitswarnstufe befindet. Ich meine, das ist eine gute Chance, und dies zu versuchen ist wichtig.
Und zum Dritten: Nein, Sie haben uns keine Zurückweisung – das wissen Sie als Jurist – vorgeschlagen; Sie haben nur Zurückschiebungen vorgeschlagen.
„Zurückweisung“ heißt: keine Einreise in deutsches Bundesgebiet.