Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Anfang sagen: Ja, Wissenschaftsfreiheit ist eines der zentralen, elementaren Güter in unserer Gesellschaft, in unserer liberalen, freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ohne eine freie Wissenschaft, die entscheidet, über was sie forscht, zu was sie forscht, vielleicht auch, mit wem sie forscht, ist Demokratie nicht möglich.
Aber einem Punkt in dieser Debatte möchte ich entgegentreten: der Unterstellung, dass die FDP oder Mitglieder oder Minister und Ministerinnen der FDP nicht für die Wissenschaftsfreiheit eintreten. Dem treten wir entschieden entgegen.
Die Wissenschaftsfreiheit ist für uns ein wichtiges Gut, und das wurde auch immer wieder in Äußerungen, in Statements bekannt gegeben. Auch die Ministerin hat, nachdem der Vorgang bekannt wurde, klar gesagt, dass die Fördermittel nach wissenschaftlichen Kriterien vergeben werden. Es ist nicht eingetreten, dass Fördermittel aufgrund irgendwelcher Äußerungen zurückgehalten worden sind.
Ich bitte, sich in Erinnerung zu rufen, dass es primär auch darum geht, dass rechtsstaatliches Handeln auch bei Protestaktionen an Hochschulen stattfindet. Das ist Gegenstand einer rechtlichen Prüfung. Man muss letztendlich auch ermöglichen, dass geprüft wird: Inwieweit bewegen sich Aktivitäten im Rechtsrahmen?
– Die Länder sind zuständig. Aber Sie wissen auch, dass Anfragen kommen, und auf entsprechende Anfragen muss letztendlich auch reagiert werden können.
Der zweite Punkt, den ich festhalten möchte: Die Ministerin hat auf eine Nachfrage von Kollegin Reinalter im Ausschuss bestätigt und versichert, dass die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden, damit solche Fehler – und es war ein Fehler;
es war wohl eine missverständliche Anweisung – nicht mehr passieren.
Es wurde auch festgestellt, dass die Beamtinnen und Beamten des Hauses sich richtig verhalten haben, indem sie eigenständig gesagt haben – wir wissen es aus den Mails –, dass eine solche Prüfung, die dort vermeintlich in Auftrag gegeben wurde, nicht möglich ist. Das zeigt, dass die Mechanismen im Ministerium funktionieren; und damit ist auch dem Vorwurf entgegenzutreten, eine Ministerin hätte ihr Haus nicht im Griff.
Lassen Sie mich noch eine Anmerkung machen. Es wird hier der Eindruck erweckt, dass die Verschwiegenheitspflicht bei Frau Döring etwas Besonderes wäre. Das ist Beamtenrecht.
Die Verschwiegenheitspflicht schützt die handelnden Personen, auch diejenigen, die im Moment zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Vielen Dank.