Herr Kollege Brandner, ich will das noch mal deutlich sagen: Auch bei dieser Frage gehen Sie in einer populistischen Weise vor, die ich bei diesem Thema nicht für angemessen halte; das will ich zunächst einmal festhalten.
Das suggeriert den Menschen etwas, was so nicht richtig ist.
Sie haben mich gefragt, ob es sich um Abschiebungen oder freiwillige Rückkehrer handelte. Es handelte sich um Abschiebungen im rechtlichen Sinne. Das haben wir gemeinsam mit den Ländern durchgesetzt.
Und das sogenannte Handgeld wird aus Rechtssicherheitsgründen mitgegeben, damit dort keine Verarmung eintreten kann, was zu einer Aufhebung der Abschiebung führen könnte. Das dient lediglich der Rechtssicherheit und ist in Deutschland üblich.
Das ist schon vielfach gemacht worden, auch in gleicher Höhe. Die Auszahlung erfolgt durch die Länder – weil Sie gefragt haben –, und die Empfehlung kam von uns, damit es rechtssicher ist.