Vielen Dank, Herr Abgeordneter Stephan Thomae, für die Frage nach den Drittstaatsverfahren. Ja, wir haben mehrere Anhörungen von Expertinnen und Experten, insbesondere auch Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern, in meinem Haus durchgeführt. Wir sind gerade dabei, diese schriftlich zusammenzustellen und dann auch transparent vorzustellen. Wir erarbeiten einen Rahmen, in dem wir aufzeigen, was möglich ist und was nicht.
Sie haben es zu Recht beschrieben: Es ist nicht völlig ausgeschlossen. Möglicherweise zieht es rechtliche Änderungen nach sich, wenn man sich für ein solches Drittstaatsverfahren entscheiden sollte.
Zur zweiten Frage nach dem morgen tagenden Rat der Innenminister: Dort wird es vermutlich keine Entscheidung hinsichtlich des angesprochenen Verbindungselementes geben, das Bestandteil der GEAS-Gesetzgebung ist. Es ist – was sehr ungewöhnlich ist – eine Evaluierungsklausel betreffend das Verbindungselement vereinbart worden. Das soll bis Juni nächsten Jahres entschieden werden. Wir werden in der Bundesregierung dann entscheiden, wie wir damit umgehen.
Stephan Thomae hat noch eine Nachfrage.