Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz von Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten, Rettungskräften und beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen ist eine enorm wichtige Angelegenheit. Es gibt einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in der Zielrichtung sehr gerne mit unterstützen, und zwar ganz grundsätzlich. Und es gibt einen Entwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in dem wir noch einige weitere Aspekte in die Diskussion mit einführen.
Meine Damen und Herren, wir haben es mit einer – das hat der Minister in Teilen angedeutet – doch ganz erheblichen Verrohung zu tun. Wir haben allein von 2022 auf 2023 eine Steigerung von fast 6 Prozent bei Angriffen auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Wir haben bei Angriffen auf medizinisches Personal – und das ist ein Punkt, der uns als Union sehr wichtig ist – in den letzten fünf Jahren eine kontinuierliche Steigerung um über 20 Prozent. Das kann so nicht bleiben, weil – das ist richtigerweise auch gesagt worden – diese Taten sehr weitreichend sind. Sie halten Menschen davon ab, sich in diesen wichtigen Berufen zu engagieren. Und die Menschen, die sich in schwierigen Situationen, beispielsweise bei medizinischen Notfällen, für andere aufopfern, brauchen ein Zeichen, dass der Staat an ihrer Seite steht.
Ich habe gesagt, wir als Union wollen den Tatbestand des § 113 Strafgesetzbuch ausweiten, und zwar auf die Gesundheitsberufe. Ich hatte Ihnen gesagt, weswegen. Meine Damen und Herren, wir wissen sehr wohl, dass diese Tatbestandsausweitung zum Teil kritisiert wird. Wir halten sie allerdings für ein enorm wichtiges Zeichen.
Wir sind in einigen Punkten anderer Auffassung als die Koalition und die Bundesregierung. Es bedarf keiner Änderung, keiner Ergänzung des § 46 Strafgesetzbuch. Sie geben den Richterinnen und Richtern nicht mehr Möglichkeiten bei der Strafzumessung. Die Möglichkeit, bei der Strafzumessung den Unwertgehalt der Tat zu berücksichtigen, haben die Richterinnen und Richter heute schon, und zwar wegen § 46 Strafgesetzbuch, und wir trauen das den Richterinnen und Richtern auch zu.
Was ich an dieser Stelle aber unbedingt sagen will, ist – das ist eine Erwartung, die Sie wahrscheinlich auch haben, die wir in der Unionsfraktion haben, die ich nach einer Vielzahl von Gesprächen habe –: Wir wollen dieses Thema prominent diskutieren, weil wir von den betroffenen Gruppen, die geschützt werden sollen, immer wieder das Gefühl vermittelt bekommen, dass die gegen sie gerichteten Taten manchmal nicht besonders intensiv verfolgt werden. Deswegen darf die strafrechtliche Verfolgung solcher Taten nicht eingestellt werden. Das ist mein Wunsch an die Staatsanwaltschaften, und ich traue den Richterinnen und Richtern zu, entsprechend hart zu bestrafen.
Meine Damen und Herren, wir wollen hinterlistige Übergriffe besonders bestraft wissen. Wir wollen stärker bestrafen. Wir wollen den Missbrauch von Notrufen stärker bestraft wissen. Das sind die Vorschläge, die wir als Unionsfraktion machen. Wir bitten Sie, diese bei den jetzt anstehenden Beratungen zu berücksichtigen.
Vielen Dank.