Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Haushaltsdebatte ist der Lackmustest für die Politik. Hier zeigt sich, wofür eine Regierung wirklich steht, nicht in Schlagworten, sondern in Zahlen. Als Strafverteidiger weiß ich aus täglicher Praxis: Gerechtigkeit darf kein abstraktes Versprechen sein. Sie muss erlebbar sein – im Gerichtssaal, bei den Staatsanwaltschaften, in jeder Verfahrensakte. Dafür tragen wir Verantwortung, und das kostet Geld.
Der Justizhaushalt macht zwar nur einen kleinen Teil des Gesamtetats aus, doch seine Bedeutung ist gewaltig; das haben Sie, Frau Ministerin, an dieser Stelle auch heute wieder betont. Denn ohne eine funktionierende und unabhängige Justiz sind alle anderen Politikfelder – von Wirtschaft über Sicherheit bis hin zum sozialen Zusammenhalt – instabil.
In den letzten Jahren wurde das Justizministerium leider zu oft zweckentfremdet, namentlich für ideologische Gesellschaftspolitik; Stichworte sind beispielsweise das Selbstbestimmungsgesetz oder die Cannabislegalisierung.
Wir sagen klar: Schluss damit! Diese Koalition richtet das BMJ wieder auf seine Kernaufgabe aus: Rechtsstaat und Rechtspolitik.
Ich hätte das – diese Anmerkung sei erlaubt – Herrn Buschmann gerne persönlich gesagt; allerdings sitzt er, vielleicht auch wegen der erwähnten Punkte, nicht mehr in diesem Haus.
Lassen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst einen Blick auf die Digitalisierung werfen. Dieser Haushalt setzt klare Prioritäten: Die elektronische Akte wird weiter vorangetrieben, die digitale Infrastruktur modernisiert. Aber ich sage auch: Wir erwarten nicht schöne Pilotprojekte, sondern Systeme, die in der täglichen Praxis funktionieren. Alles andere ist eine Zumutung für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und vor allen Dingen für die betroffenen Bürger.
Eng verknüpft mit der Digitalisierung ist die Frage nach den Menschen, die den Rechtsstaat tragen. Lange Verfahrensdauern sind kein Naturgesetz; sie entstehen, weil Menschen fehlen. Für den Rechtsstaat ist das gefährlich. Aus der Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass es in diesem Land nicht wenige Staatsanwaltschaften und Gerichte gibt, an denen nur noch schwere Kriminalität verfolgt wird, weil für alles andere keine Zeit mehr bleibt und keine Ressourcen mehr da sind. Das sind unhaltbare Zustände, die wir als Koalition adressieren müssen.
Die Lösung für dieses Problem wird aber nicht sein – diese Anmerkung sei mir aufgrund meiner Erfahrung als Strafverteidiger gestattet –, einfach und allein Tatsacheninstanzen und Rechtsmittelmöglichkeiten zusammenzustreichen. Es muss umfassender sein.
Damit komme ich zu einem weiteren zentralen Thema, dem Schutz vor Gewalt. Frau Kollegin Dr. Gumnior, es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass Sie vorhin der Union vorgeworfen haben, das Strafrecht als Allheilmittel zu betrachten, um dann in Ihrer Rede im Plenum weitere Ideen für Straftatbestände vorzubringen.
Das ist in sich nicht ganz konsistent.
Wir wollen Gewaltkriminalität entschlossen bekämpfen und Menschen besser schützen. Wir prüfen daher, ob gefährliche Körperverletzungen mit Waffe oder Messer künftig als Verbrechen eingestuft werden können, und bei Gruppenvergewaltigungen werden wir den Strafrahmen erhöhen. Den Hintergrund der erschreckenden Entwicklung der Fallzahlen im Zusammenhang mit dieser Art von Delikten brauche ich Ihnen nicht zu erläutern. Wenn wir über Sicherheit reden, dürfen wir deshalb einen weiteren Bereich nicht verschweigen: das Ausländerrecht. Wir dürfen das Ausländerrecht nicht weiter einseitig als Integrations- und/oder Sozialrecht verstehen. Es ist seinem Kern nach – und das ist tradiert – auch Gefahrenabwehrrecht und muss als solches wieder konsequent vollzogen werden.
Es beschädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv, wenn Täter nach verbüßter Strafe hierbleiben. Im Koalitionsvertrag haben wir daher gemeinsam festgehalten, dass wir für einen klaren, rechtsstaatlich sauberen Vollzug sorgen wollen. Dazu gehört, dass Straftäter und Gefährder unser Land schnell und wirksam verlassen müssen. Minister Dobrindt hat hier die richtigen Impulse gesetzt. Dafür gebührt ihm unser Dank.
Zum Thema Gewaltkriminalität gehört schließlich auch: Wir verschärfen den Stalking-Tatbestand, wir erhöhen die Strafen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz. Und wir führen – das ist ein zentraler Punkt, der heute schon mehrfach angeklungen ist – den Einsatz der elektronischen Fußfessel nach dem spanischen Modell ein. An dieser Stelle will ich ausdrücklich sagen, nicht zuletzt als hessischer Christdemokrat: Hessen war hier Vorreiter. Der hessische Justizminister, der hessische Innenminister und Ministerpräsident Boris Rhein haben früh und entschlossen auf das spanische Modell gesetzt. Sie haben gezeigt, dass konsequenter Opferschutz möglich ist, ja, Frauenleben gerettet werden können, wenn man politischen Willen mit rechtlicher Klarheit verbindet. Wir übertragen dieses Erfolgsmodell nun auf den Bund.
Ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren, die Union unterstützt diesen Haushalt, weil er das BMJ zurück zu seiner Kernaufgabe bringt: Rechtspolitik. Die Union hält das Justizministerium auf Kurs. Unsere Botschaft lautet: Der Rechtsstaat ist kein Versuchslabor für Ideologen, er ist das Fundament unserer Demokratie. Und genau dieses Fundament wollen wir sichern.