Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Während wir jetzt hier im Deutschen Bundestag im Warmen, bei Licht, mit einer Toilette um die Ecke, mit einer Kantine im Haus über das Lieferkettengesetz diskutieren, sitzt zur gleichen Minute in Bangladesch eine Näherin in einer Fabrik und traut sich zwölf Stunden lang nicht, auf die Toilette zu gehen, weil sie Angst davor hat, vergewaltigt zu werden. Und zur gleichen Minute wird im Kongo ein kleiner Junge an einem Seil in ein Loch runtergelassen, um dort für uns mit bloßen Händen Seltene Erden herauszukratzen.
Es geht um das Einhalten von Menschenrechten, und Menschenrechte sind unverhandelbar. Wir als SPD achten auf die Menschenrechte; wir achten auf die Menschenrechte weltweit.
Deshalb haben wir vor über drei Jahren das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen, das Unternehmen verpflichtet, genau hinzusehen.
Und heute früh? Heute früh will die CDU/CSU diese Achtung der Menschenrechte weltweit abschaffen
– nicht „herrje“; abschaffen! –; darüber stimmen wir gleich namentlich ab.
Überlegen Sie es sich gut, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, ob Sie Bürokratie gegen Menschenrechte ausspielen wollen.
Für die SPD ist klar: Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Die SPD steht zum Lieferkettengesetz, und die SPD steht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will Ihnen kurz vier Gründe nennen, weshalb ein Lieferkettengesetz so wichtig ist.
Erstens. Menschenrechte hat man von Geburt an. Die kann man nicht verlieren.
Man kann sie nicht entzogen bekommen. Sie sind universell. Sie sind nicht veräußerbar. Sie stehen jedem Menschen auf der Welt zu.
Diese Menschenrechte unterliegen auch niemals konjunkturellen Schwankungen. Wir müssen sie schützen.
Zweitens. Das deutsche Lieferkettengesetz verlangt von Unternehmen, sich damit auseinanderzusetzen. Es verlangt nicht, die globalen Probleme und alle Ungerechtigkeiten der Welt zu lösen. Deswegen gibt es auch nur eine Bemühenspflicht und keine Erfolgspflicht.
Aber die Unternehmen müssen hinsehen. Sie müssen sich ihre Lieferketten anschauen. Sie müssen prüfen, ob in den Zulieferbetrieben Zwangsarbeit,
Folter und Kinderarbeit stattfinden. Und wenn sie das feststellen, dann müssen sie etwas dagegen tun.
Drittens. Viele Unternehmen sind längst Vorbild im Schutz von Menschenrechten; die machen das ganz toll. Sie sind auch für die Zukunft gut aufgestellt.