Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Ich will noch mal klar sagen, worum es beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor allem geht.
Kern des Gesetzes sind, wie der Name schon sagt, die Sorgfaltspflichten – nicht die Berichtspflichten, Herr Spahn.
Was heißt das? Große Unternehmen haben die Pflicht, in ihren Lieferketten genauer hinzuschauen, ob es Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards gibt. Wenn sie dann feststellen, dass das so ist, und sie die Möglichkeit haben, darauf Einfluss zu nehmen, dann sollen sie das tun, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Noch mal: Die Sorgfaltspflicht haben nur große Unternehmen mit mehr als 1 000 Beschäftigten, und die kriegen das in der Regel auch gut hin.
Für die Unternehmen ist das sogar von wirtschaftlichem Vorteil; mein Kollege Außendorf hat das beschrieben. Deswegen gibt es überhaupt keinen Grund, die Sorgfaltspflichten auszusetzen, abzuschwächen oder gar abzuschaffen.
Nun gibt es zwei Hebel, die Sorgfaltspflichten durchzusetzen: einerseits über Berichtspflichten und andererseits über Haftungsregelungen.