Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Brandner hat gerade den letzten „Achtung, Reichelt!“-Text hier vorgelesen – nicht besonders gelungen,
aber immerhin gut rezipiert.
Da klingelt einem so ein bisschen Horst Seehofers „Die Grünen sind an allem schuld“ im Ohr.
Wir sind das vielleicht schon gewohnt, aber inhaltlich besonders fundiert wird es dadurch halt leider nicht.
Ich habe mir überlegt –
die Kollegin hatte das gerade gesagt: wir haben das im Januar und im März hier besprochen –: Wie kommt es denn, dass Sie jetzt so late to the party sind? Also, haben Sie aus Versehen ein paar Monate zu spät die Gesetzestexte durchgelesen, oder ist es bei Ihnen irgendwo in der Diskussion hängen geblieben?
Dann habe ich mir gedacht: „Moment mal, ich kenne das ja alles schon“; das habe ich ja gerade gesagt. Es erinnert mich doch sehr an „NIUS“, wovon ich immer dachte, das ist Ihre Haus- und Hofberichterstattung. Aber ich bin ernsthaft enttäuscht. Es ist ja andersherum: Sie schreiben Ihre Anträge offensichtlich bei Julian Reichelt ab. Also, ich hätte mir da ein bisschen mehr erhofft.
Aber kleiner Tipp: Julian Reichelt und das von ihm gegründete Portal, das sind Leute, die sind für „Bild“ zu schmuddelig und unseriös gewesen.
Ich glaube nicht, dass das eine gute Grundlage dafür ist, Anträge in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Das Format heißt ja schon „Achtung, Reichelt!“, also: Achtung, da muss man sehr genau hingucken, wie die Sachen geframt werden, wie die Sachen aus dem Kontext genommen werden. Ich möchte das an dieser Stelle einmal kurz klarstellen: Diese vertrauenswürdigen Hinweisgeber, die machen gar nichts so Besonderes; das ist gerade auch schon ausführlich erklärt worden.
Ich möchte kurz sagen, warum die Europäische Union sich überhaupt auf den Weg gemacht hat, an der Plattformregulierung noch mal anzusetzen. Denn Hasskriminalität, Terrorverherrlichung sind ein Problem, das wir online schon länger kennen, das auch alle Fraktionen hier im Deutschen Bundestag in unterschiedlichen Formen immer wieder ansprechen und problematisieren.
Ein anderes Problem ist, dass die Community Guidelines, also die Spielregeln, die sich die Plattformbetreibenden für ihre Plattformen gegeben haben, oft extrem willkürlich und nur selektiv ausgelegt wurden. Deswegen hat man gesagt: Nein, man möchte einen Rechtsrahmen schaffen, den Digital Services Act – den wir mit dem Digitale-Dienste-Gesetz in nationales Recht umsetzen –, der hier ansetzt und klarstellt, wie Plattformbetreibende der Verantwortung gerecht werden, die sie gegenüber dem Betrieb bzw. ihren Plattformen haben.
Jetzt zu den Trusted Flaggern. Was ist das? Es wurde gerade schon erklärt: Trusted Flagger und deren Arbeit wird schon lange genutzt. Die Plattformen haben das bisher freiwillig gemacht. Also ist es erst mal gut, dass hier an dieser Stelle Transparenz geschaffen wird, dass es verrechtlicht wird. Die Trusted Flagger haben nicht nur ein Anrecht darauf, dass ihre Meldungen behandelt werden, dass darauf reagiert wird, sondern sie müssen auch Berichte veröffentlichen. Entsprechend kann dann jeder einsehen, was eigentlich warum übermittelt wurde.