Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über das Thema „Transparenz für politische Werbung“. Die Grundlage für diese Verordnung der Europäischen Union, über deren Umsetzung wir hier reden, hat eine Ursache. Die Ursache bestand in dem Skandal von Cambridge Analytica. 270 000 Nutzer installierten auf Facebook die App „This is Your Digital Life“, die im Ergebnis dazu führte, dass von 87 Millionen Nutzern ohne deren Einwilligung Profile erhoben wurden. Damit wurde Politik gemacht: Es wurden Wahlen beeinflusst; es wurde demobilisierende Werbung für potenzielle Nichtwähler ausgespielt. Es ging um die psychologisch-emotionale Manipulation von Wahlen und um Wahlbeeinflussung.
Dass das ein Problem war, ist, glaube ich, unstrittig. Es folgten daraufhin Strafen: 5 Milliarden Euro für den Meta-Konzern, die Insolvenz von Cambridge Analytica, Verschärfung der Datenschutzregeln. Und ja, auch Unternehmen wie Meta, die das vorher alles als problemlos gesehen hatten, haben angefangen, Regeln zu definieren. Die Europäische Union hat angefangen, Regeln zu definieren. Wenn es jetzt so ist, dass man sich schon im letzten Wahlkampf für politische Werbung identifizieren musste, dann liegt die Ursache eben in diesen Regelungsintentionen der Europäischen Union, der die Anbieter hier vorweggegriffen haben.
Transparenz ist in einer Demokratie wichtig. Transparenz ist essenziell, und Transparenz bedeutet zunächst, dass Parteien ihre großen Spender veröffentlichen müssen. Das tun wir hier jedes Jahr im Deutschen Bundestag. Transparenz bedeutet zudem, dass es, wenn bei einem Volksentscheid wie in Hamburg der Straßenraum voller Plakate ist, ebenfalls im Interesse der Öffentlichkeit liegt, zu erfahren, wer denn diejenigen sind, die das finanzieren. Es geht außerdem auch darum, Transparenz zu schaffen in dem Sinne, dass keine Drittstaaten, keine nichtstaatlichen Akteure oder keine totalitären Regime in unsere Wahlen eingreifen und diese beeinflussen, indem sie hier gezielt Spenden platzieren.
Deshalb hat diese EU-Verordnung auch weiterhin ihre Bedeutung. Wir haben bei der Umsetzung ganz klar eine schlanke Eins-zu-eins-Umsetzung ohne Gold-Plating gemacht; so wie wir das immer schon vorher angekündigt haben.
Was regeln wir mit diesem Gesetz? Hier wird gerade versucht, einen Eindruck zu erwecken, der nicht zutreffend ist. Es geht alleine um das Targeting auf digitalen Plattformen. Für Fragen von Landes- und Presserecht hat der Bund überhaupt keine Regelungszuständigkeit. Das sind die Länder. Und in diesem Gesetzentwurf, der hier vom Kabinett beschlossen wurde, steht auch zuvorderst ganz klar drin, dass landesrechtliche Fragen davon völlig unberührt bleiben; denn das kann, wird und darf gar nicht unser Regelungsgegenstand sein. Deshalb ist auch die Behauptung, hier würden Redaktionsräume durchsucht, falsch; denn das ist nichts, was der Bund, selbst wenn er es wollte, initiieren könnte. Und wollen tun wir es schon gar nicht. Presse- und Medienfreiheit sind das höchste Gut.
Wir haben, weil wir ja ein Rechtsstaat sind, dazu auch ein rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt. – Das scheint in der AfD nicht viel Interesse zu erzeugen, wie ich an den Zwiegesprächen gerade sehe.
Wir haben ein rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt, und das bedeutete eine Experten- und Verbändeanhörung im Vorfeld dieses Kabinettsbeschlusses. Wir haben nur vier Rückmeldungen darauf bekommen.
– Das scheint Sie immer noch nicht zu interessieren. In der Schule würden Sie übrigens ermahnt werden, Herr Kollege Rupp. – Von den vier Rückmeldungen waren zwei unkritisch, und zwei haben sich auf Themen bezogen, die wirklich nichts mit Presse und Redaktionen zu tun haben. Wenn jetzt einige von Ihnen glauben, damals etwas verschlafen zu haben, kann ich nur sagen: Wir haben dieses Verfahren ordentlich gemacht.
Wenn jetzt behauptet wird, hier würde auf einmal ohne Richterbeschluss irgendetwas durchsucht, dann kann ich Ihnen sagen: Das, was sich hier findet, sind Standardregeln, die im Kartell- und Datenschutzrecht schon lange üblich sind.
Um es auch noch mal deutlicher zu sagen: Die Durchsuchungen sind grundsätzlich richterlich anzuordnen. Die eng begrenzte Ausnahmegefahr im Verzug ist dokumentations- und begründungspflichtig und kann anschließend natürlich über rechtsstaatliche Verfahren entsprechend angefochten werden.
Dann werden sich übrigens alle dazu erklären müssen. Das ist eben Transparenz in einem Rechtsstaat.
Wichtig an dieser Stelle ist auch, dass wir den gut 10 000 ehrenamtlichen Kommunalpolitikern das Leben hier nicht erschweren. Wenn es um Kugelschreiber, Flyer und ähnliche Dinge geht, verweise ich hier auf die FAQs, die die Bundesnetzagentur dazu veröffentlicht hat. Das ist wichtig.
Am Ende hat die AfD den Anlass hier wahrgenommen, um wieder zu raunen, zu behaupten, zu sagen: Es wird schon irgendetwas hängen bleiben. – Das ist Ihre Strategie, und das ist eben keine Transparenz. Den Zensurvorwurf, den Sie ständig erheben, widerlegen Sie ja selbst, weil Sie diesen Zensurvorwurf online machen und der auch unentwegt ausgespielt wird. Die Bertelsmann-Studie hat belegt,
dass Sie viel mehr abgebildet werden als andere Parteien. Das heißt im Gegenteil: Die Zensur – wenn es denn eine gäbe – träfe ja eher dadurch zu, dass die privaten Plattformen moderate Meinungen der Mitte weniger abbilden als Ihre extremen Meinungen.
Zum Schluss: Herr Rupp, Ihre Liebeserklärung an den Verfassungsschutz und an die Dienste, die hier ermitteln sollen, wird sicherlich an anderer Stelle mit großem Interesse wahrgenommen werden.
Herzlichen Dank.
Für die AfD-Fraktion darf ich Dr. Götz Frömming das Wort erteilen.