Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage richtet sich auch an Minister Buschmann, und zwar zum Thema Familienrecht.
Da sehen Sie überraschenderweise auch noch mal eine Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes vor, das gerade in Kraft getreten ist. Nach Ihren Änderungen soll bei leiblichen und adoptierten Kindern die Elternschaft – wenn es also um die Antwort auf die Frage geht, wer Mutter und wer Vater ist – unterschiedlich festgestellt werden. Bei leiblichen Kindern ist nach Ihrer Änderung das biologische Geschlecht der Eltern maßgeblich – § 1591 Absatz 5 BGB –, für adoptierte Kinder die Geschlechtsangabe im Personenstandsregister, § 11 Absatz 2 Selbstbestimmungsgesetz. Das kann natürlich zu absurden Situationen führen. Beispielsweise –