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198. Sitzung
Freitag, 8. November 202420. Wahlperiode, 198. SitzungAktuelle Stunde
7 VermerkeReaktionswert: hoch230 Wörter Im Protokoll lesen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Rechtsanwalt ist mir eins von Anfang an immer klar gewesen:

Zurufdes Abg. Axel Müller [CDU/CSU]

In kritischen Situationen ist der Blick ins Gesetz notwendig.

Dass Ihnen die Hand nicht abfällt, wenn Sie das sagen!

Wir können ganz schnell den Weg für Neuwahlen freimachen. Wir können auch durchsetzen, dass der Bundestag etwas beschließen kann. Es gibt zwei einschlägige Artikel.

Artikel 67 des Grundgesetzes:

„Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen.“

Also, wenn es jetzt so ganz dringlich ist bei der Union, dann schlagen Sie, sobald es geht, den Merz vor: in der nächsten Parlamentssitzung.

Zurufdes Abg. Enrico Komning [AfD]

Und wenn er dann die Mehrheit in diesem Hause kriegt, dann ist er der neue Bundeskanzler.

Lachenbei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Ich sage Ihnen eins: Von mir kriegt er nie eine Stimme.

Lachenbei der CDU/CSU und der AfD

Wer bei BlackRock tätig war und Taurus in die Ukraine schicken will, der kann irgendwohin gehen, aber nicht hier in diesem Land Bundeskanzler werden. Und das sage ich auch den Leuten.

Zurufder Abg. Dr. Paula Piechotta [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Zweiter Artikel, Artikel 68 des Grundgesetzes:

„Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers … den Bundestag auflösen.“

Das heißt, dann kommt erst mal noch der Bundespräsident ins Gespräch.

Und Sie wollen mir doch nicht erzählen, dass man den Bundespräsidenten dazu drängen kann, wenn Sie wollen.

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