Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Rechtsanwalt ist mir eins von Anfang an immer klar gewesen:
In kritischen Situationen ist der Blick ins Gesetz notwendig.
Wir können ganz schnell den Weg für Neuwahlen freimachen. Wir können auch durchsetzen, dass der Bundestag etwas beschließen kann. Es gibt zwei einschlägige Artikel.
Artikel 67 des Grundgesetzes:
„Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen.“
Also, wenn es jetzt so ganz dringlich ist bei der Union, dann schlagen Sie, sobald es geht, den Merz vor: in der nächsten Parlamentssitzung.
Und wenn er dann die Mehrheit in diesem Hause kriegt, dann ist er der neue Bundeskanzler.
Ich sage Ihnen eins: Von mir kriegt er nie eine Stimme.
Wer bei BlackRock tätig war und Taurus in die Ukraine schicken will, der kann irgendwohin gehen, aber nicht hier in diesem Land Bundeskanzler werden. Und das sage ich auch den Leuten.
Zweiter Artikel, Artikel 68 des Grundgesetzes:
„Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers … den Bundestag auflösen.“
Das heißt, dann kommt erst mal noch der Bundespräsident ins Gespräch.
Und Sie wollen mir doch nicht erzählen, dass man den Bundespräsidenten dazu drängen kann, wenn Sie wollen.