Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich mache es in der Tat kurz, wie Sie angemahnt haben. – Ich habe zwei kurze Fragen, Herr Pellmann. Frage eins. Nach allem, was Sie gesagt haben, bleibt immer noch zu klären: Warum versuchen Sie nicht alles, um das zu verhindern, was Sie gerade kritisiert haben? Und „alles“ meint alles, beispielsweise den Antrag zu stellen, den 21. Deutschen Bundestag einzuberufen.
Sie argumentieren: Es gibt unterschiedliche Meinungen. – Es gibt immer unterschiedliche Meinungen. Aber das Risiko, das Sie eingegangen wären, wenn Sie den Antrag auf Einberufung des 21. Bundestages gestellt hätten, war null. Es war ein Nullrisiko, und die Geschichte wird darüber urteilen, dass selbstverständlich der 21. Bundestag hätte einberufen werden müssen – zwingend! Der letzte ist aufgelöst. Dieser Bundestag ist vom Bundespräsidenten aufgelöst worden.
Der Artikel 39 Grundgesetz regelt den Normalfall einer abgelaufenen Legislaturperiode. Aber diese Legislaturperiode ist nicht normal zu Ende gegangen, sondern durch das Stellen der Vertrauensfrage, nach deren Durchführung der Bundespräsident diesen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst hat. Der ist gar nicht mehr existent!